Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.1.2005 entschieden, dass der Bundesgesetzgeber mit der Regelung eines allgemeinen Studiengebührenverbotes über die Rahmengesetzgebungskompetenz, die ihm zu den allgemeinen Grundsätzen des Hochschulwesens zukommt, hinausgegangen sei. Im Gefolge dieser Entscheidung beginnt nunmehr ein konkurrenzföderalistischer Feldversuch: In diesem kann sich erweisen, welche Erwartungen und Befürchtungen, die sich mit der Einführung von Studiengebühren seit langem verbinden, tatsächlich eintreten. Die seit dem BVerfG-Urteil beobachtbaren politischen Aktivitäten sind sehr uneinheitlich, unkoordiniert, z.T. unschlüssig und überraschend unvorbereitet. Zahlreiche Fragen, die sich mit der Einführung von Studiengebühren verbinden, sind noch nicht hinlänglich geklärt. Zugleich hat das Urteil die Positionsvielfalt in der Studiengebührendebatte nicht nennenswert eingeschränkt. Der HoF-Arbeitsbericht strukturiert diese Debatte, indem er eine systematisierte Zusammenstellung der diversen Positionierungen liefert. Er erleichtert damit die Navigation durch die Diskussion und Aktivititäten zu einem der wichtigsten Themen der gegenwärtigen deutschen Hochschulpolitik.
Zitation
Jens Hüttmann / Peer Pasternack (2005): Studiengebühren nach dem Urteil (HoF-Arbeitsbericht 5/2005), Institut für Hochschulforschung (HoF), Halle-Wittenberg, 67 S., ISSN 1436-3550
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