Nun müsse man noch “von der Studienreform zur Studienqualität” gelangen, lautete das Resümee des Wissenschaftsrates nach über einem Jahrzehnt Bologna-Reform in Deutschland. Die so formulierte Erfahrung ist insofern bemerkenswert, als in der Rhetorik des Bologna-Prozesses Studienreform und Studienqualität nahezu als Synonyme verstanden wurden. Vergleichbares kann auch für andere Hochschulreformerfahrungen der letzten zwei Jahrzehnte festgehalten werden. Vor diesem Hintergrund könnte es sinnvoll sein, den Fokus der Hochschulreformakteure zu verschieben: von qualitätsorientierten Reformen hin zur Qualität der Reformen.
Qualitätsentwicklung jeglicher Art arbeitet mit Mindeststandards, die zum einen nicht unterschritten werden dürfen und die zum anderen Voraussetzungen sind für Qualitätsentwicklungen, die bisheriges überschreiten. Wird die Fokusverschiebung der Hochschulreformakteure so wie angemerkt vollzogen, dann stellt sich die Frage nach Qualitätsstandards für Hochschulreformen: Wie könnten solche Standards aussehen? Um diese Frage zu beantworten, werden, neben der Bologna-Reform, acht wietere Hochschulreformen der letzten zwei Jahrzehnte auf ihre Reformqualitäten hin untersucht: der ostdeutsche Wissenschaftsumbau, die Neugestaltung des hochschulischen Entscheidungssystems, die Einführung von Studiengebühren, die Etablierung von Kennziffern und Indikatoren als Steuerungsinstrumente, die Juniorpro-fessur als neuer Weg der wissenschaftlichen Qualifikation, das Kontraktmanagement qua Hochschulverträgen, die Exzellenzinitiative und die Föderalismusreform. Ein abschließender Vergleich der Reformqualitäten wird dann zur Formulierung von Qualitätsstandards für Hochschulreformen führen.