Ergebnisse für: Ernst Haerter

 

Projekt

FoPers: Nur am Rande? Die Forschung und ihr Personal an privaten Hochschulen

Die Lehre hat an privaten Hochschulen einen besonderen Stellenwert. Gemäß der Definition von Hochschulförmigkeit muss die Lehre forschungsbasiert sein. Die meisten Privathochschulen gelten als Einrichtungen mit geringer Forschungstiefe. Dafür gibt es vor allem strukturelle Gründe: (a) Rund 85 Prozent sind Fachhochschulen. (b) Forschung und ihre Infrastruktur kann an privaten Hochschulen nur auf geringe finanzielle Ressourcen… mehr

Projekt

Hochschulpolitik der Nachkriegszeit in Ost- und Westdeutschland

Nach 1945 wurde das deutsche Hochschulwesen von einer Reformdebatte um die soziale Öffnung der Universität und ihr Verhältnis zur staatlichen Aufsicht ergriffen, deren Fortgang in Ost- und Westdeutschland unter dem Einfluss der Besatzungsmächte und zonaler bzw. lokaler Funktionsträger radikal unterschiedliche Entwicklungen nach sich zog. Das ostdeutsche Hochschulwesen wurde dabei phasenweise zentralisiert und mit Parteistrukturen durchsetzt,… mehr

Mitarbeiter/in

Ernst-Heinrich Haerter M.A.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Seit 2023 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg Seit 11/2018 Doktorand am Historischen Institut an der Universität Greifswald, Thema: Hochschulpolitik der Nachkriegszeit in Ost- und Westdeutschland 2023 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg 2019-2022 Stipendiat der Landesgraduiertenförderung Mecklenburg-Vorpommern 2015-2021 Studentische Hilfskraft… mehr

Projekt

www.uni-wittenberg.de

Was nicht im Netz ist, gibt‘s nicht – und gab es nicht. Dass daran durchaus etwas dran ist, bemerkt man als Internetnutzer anhand einer fortwährend zu machenden Doppelerfahrung: Aus der Zeit seit der Durchsetzung des Internets sind auch Tri­vialitäten von ge­ringster Bedeutsamkeit online auffindbar und beanspruchen da­mit eine Geltung als zumindest nicht völlig unerheblich. Aus… mehr