Datenbank zeigt gesetzliche Regelungen der Bundesländer zu Besoldung und Gleichstellung im Hochschulbereich

Das Institut für Hochschulforschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg dokumentiert die aktuellen Besoldungs-, Hochschul- und Gleichstellungsgesetze der Budesländer. Verschiedene Synopsen stellen die Regelungen zur Vergabe von besonderen Leistungszuschlägen und zur Verpflichtung der Förderung von Gleichstellung sowie zur gleichstellungsorientierte Ausgestaltung der Berufungsverfahren im Ländervergleich dar.

Professorinnen und Professoren werden seit 2005 verstärkt leistungsorientiert besoldet. Grundlage der W-Besoldung bildet das 2002 in Kraft getretene Professorenbesoldungsreformgesetz. Damit hatte der Bund den gesetzlichen Rahmen für die Reform der Besoldung geschaffen und dabei gleichzeitig den Ländern Handlungsspielräume für die konkrete Ausgestaltung eingeräumt.
Im Zuge der Föderalismusreform wurde den Ländern dann die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Besoldung übertragen.

Einheitlich ist geregelt, dass die Besoldung aus einem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen besteht. Der variable Teil kann sich aus Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen, Bezügen für besondere Leistungen z. B. in Lehre und Forschung sowie aus Funktionsleistungsbezügen zusammensetzen.

Wie die Umsetzung der Vergabe insbesondere der Bezüge für besondere Leistungen in der Landesgesetzgebung erfolgt, zeigt die vom Institut für Hochschulforschung erstellte tabellarische Übersicht:

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