Vertragliche Hochschulsteuerung in Deutschland

Die bundesweite Übersicht zu Pakten, Verträgen und Zielvereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen wurde aktualisiert und erweitert. In der Übersicht sind jetzt die gesetzlichen Grundlagen der vertraglichen Hochschulsteuerung sowie über 70 Vertragsdokumente dokumentiert. Aus allen Bundesländern werden Beispiele zu allen Hochschultypen analysiert und in Zusammenfassungen dargestellt.

Pakte, Verträge und Zielvereinbarungen sind in den vergangenen Jahren bestimmende Instrumente der externen Hochschulsteuerung geworden. Allein 13 Landeshochschulgesetzte regeln den Einsatz von Zielvereinbarungen und in zehn Bundesländern wird mit vertraglichen Instrumenten der Hochschulsteuerung gearbeitet, fünf Länder planen entsprechende Vereinbarungen. Dabei wurden in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Ansätze entwickelt und verschiedene Verfahren erprobt.

HoF hat nun aus allen Bundesländern einerseits die gesetzlichen Grundlagen der vertraglichen Hochschulsteuerung dokumentiert und zugleich die praktische Umsetzung analysiert. Alle bisher abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zwischen Ländern einerseits und Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen andererseits wurden in die Analyse einbezogen. Dabei werden die Laufzeit und die Struktur der Instrumente dargestellt und Ihre Aussagen zur Strukturentwicklung, zur Lehrqualität und zur Gleichstellung zusammengefasst. Zugleich können erstmals alle bundesweit veröffentlichten Dokumente abgerufen werden. Damit unterstützt HoF den bundesweiten Austausch und den Vergleich der unterschiedlichen Instrumente, an deren weiterer Entwicklung in fast allen Bundesländern gearbeitet wird.

Die Dokumentation ist unter https://www.hof.uni-halle.de/steuerung/ abrufbar. Außerdem wurde im Auftrag des Vorstandsbereiches Frauenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft eine Sonderauswertung der Vereinbarung unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten vorgenommen.