Fachtagung „Gender Mainstreaming – vom Verwaltungshandeln zum akademischen Selbstverständnis. Im Fokus: Studiengangsreform und Akkreditierung“ vom 1./2.7.2005

HoF Wittenberg veranstaltete am 1./2. Juli 2005 in der Leucorea unter Leitung von Dr. Anke Burkhardt eine Fachtagung, in deren Mittelpunkt die Frage nach den Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen von Gender Mainstreaming als „top down“-Strategie im Hochschulbereich stand. Die Veranstaltung wurde vom BMBF im Rahmen des Förderbereichs „Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung“ finanziell unterstützt. Bildinformationen können auch abgerufen werden unter http://www.leucorea.de/veranstaltungskalender/index.php?id=1019

1996 erklärte die EU-Kommission die Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen zu einem strategischen Ziel der Gemeinschaft. Unter dem Begriff Gender Mainstreaming fand die neue Herangehensweise 1999 als politisches Leitprinzip Eingang in die Arbeit der Bundesregierung. Zahlreiche Bundesländer fassten in der Folgezeit Beschlüsse, die darauf zielen, eine Kultur des Verwaltungshandelns zu entwickeln, die die Förderung von Chancengleichheit als immanenten Bestandteil politischen Agierens begreift. Dass sich dieser Anspruch auch auf den Hochschulbereich erstreckt, ist weitgehend unstrittig. Trotzdem bleibt das Hochschulwesen im Vergleich zu Politik und Verwaltung in puncto Bereitschaft, sich die neue gleichstellungspolitische Herangehensweise praxiswirksam zu eigen zu machen, deutlich zurück. Dabei böte die gegenwärtig laufende Reform der Außen- und Binnensteuerung über Kontraktmanagement und leistungsorientierte Mittelzuweisung vielfältige Möglichkeiten der Implementierung neuer auf Geschlechtergerechtigkeit in Studium und Lehre, in Forschung und Nachwuchsentwicklung zielender Handlungsgrundsätze.
Dass die Hochschulen, denen als Ort der Wissensgenerierung und –vermittlung eine Vorreiterrolle in Bezug auf gesellschaftliche Modernisierungsprozesse zugeschrieben werden kann, diese in Bezug auf die Umsetzung von Gender Mainstreaming nicht (ausreichend) wahrnehmen, dürfte nicht zuletzt auf den spezifischen Organisationstyp zurückzuführen sein. Gender Mainstreaming wurzelt konzeptionell im Bereich der „Verwaltungsorganisation“, die durch hierarchische Arbeits- und Entscheidungsstrukturen, professionalisierte Wahrnehmung von Leitungsfunktionen sowie die Weisungsbefugnis der Führungskräfte gekennzeichnet ist. Kenntnisse und Engagement der Führungsebene vorausgesetzt, kann Gender Mainstreaming nach dem üblichen Prozedere der Verwaltungsmodernisierung gemanagt und letztlich in Routineverfahren überführt werden. Im Gegensatz dazu setzt die Hochschule als „Expertenorganisation“ auf weitgehend autonomes Handeln und Reformstreben ihrer Leistungsträger, deren selbst gesteuerte Kooperation sowie auf kollektive Meinungsbildung und Beschlussfassung. Während sich das inzwischen etablierte gleichstellungspolitische Instrumentarium mit seinem Bezug auf eine abgrenzbare Personengruppe (Frauensonderförderung) und die Vertretung der Gruppeninteressen durch gewählte Beauftragte als einpassungsfähig in das Muster der Gruppenuniversität erwiesen hat, wird die Forderung nach einem grundlegenden Umdenken (und Umsteuern) der Institution (vertreten durch ihre Gremien, Funktionsträger, Führungskräfte) und des einzelnen Hochschulangehörigen häufig mit einer unzulässigen Einmischung in die „originären“ Leistungsprozesse und in die Praxis der autonomen akademischen Selbstverwaltung gleichgesetzt. Aus Sicht der Hochschulen reiht sich Gender Mainstreaming in den „wesensfremden“ Katalog extern erhobener Modernisierungs- und Legitimationsforderungen ein. Umsetzung auf dem Verordnungsweg ist deshalb ebenso wenig erfolgversprechend wie eine Eins-zu-Eins-Übertragung von Anwendungsmodellen aus anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Erklärtes Anliegen der Tagung war es, durch die Zusammenführung von Expert/-innenwissen aus den Sphären Gleichstellungspolitik, Verwaltungsmodernisierung und Hochschulreform das Eigeninteresse der Hochschulen an der Erarbeitung organisationsadäquater Lösungsansätze zu befördern. Gleichstellungsbeauftragten, Gender-/Frauenforscherinnen, Vertreter/-innen von Sozial- und Kultusministerien, hochschul- und gleichstellungspolitischen Gremien und Organisationen sowie reforminteressierten Hochschulangehörigen sollte zum einen eine Informations- und Diskussionsplattform geboten werden. Zum anderen sollte der Überführung dieser Befunde in die Hochschulpraxis der Weg bereitet werden. Exemplarisch wurde hierzu die Einführung und Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen mit Blick auf gleichstellungspolitische Aspekte thematisiert. Dass über 100 Personen – Teilnehmer/-innen und Mitwirkende – der Einladung folgten, spricht für die Brisanz des Themas, dass Verteter/-innen von Hochschulleitungen und –verwaltungen dabei eindeutig unterrepräsentiert waren, für eine Schieflage der Verantwortungszuschreibung zu Lasten der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten.

In seiner Begrüßungsansprache betonte der Institutsdirektor, Prof. Dr. Reinhard Kreckel, dass Gender Mainstreaming mehr sein sollte als Frauenförderung unter neuem Label. Einer Aufzählung von Fakten zur stark gestiegenen Bildungsbeteiligung von Frauen und ihres nur langsam wachsenden Anteils bei den akademischen Spitzenpositionen ließ er einen Hinweis auf die um mehrere Jahre geringere durchschnittliche Lebenserwartung von Männern folgen. Gender Mainstreaming bedeute, sich nicht vorschnell und einseitig auf biologische Erklärungen zu beschränken, sondern nach „Verursachungszusammenhängen im sozialen Geschlechterverhältnis“ Ausschau zu halten.
Ulrich Kasparick, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, forderte in seinem Grußwort die Verantwortlichen in Wissenschaft und Forschung auf, Gender Mainstreaming als Leitprinzip der Gestaltung von Reformprozessen umzusetzen. Bei Einführung der neuen gestuften Studiengänge sei neben der Sicherung von Qualität in Lehre und Studium, der Verbesserung von Mobilität, internationaler Anschlussfähigkeit und Tranzparenz „der Querschnittsaufgabe Gender Mainstreaming die ihr gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.“ Dieser Anspruch gelte auch für Akkreditierungsverfahren. Die von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) und dem Kompetenzzentrum für Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) entwickelten Orientierungsgrundlagen müßten „von den Hochschulen nachhaltig mit Leben erfüllt werden.“
Im Anschluss bot Isolde Hofmann, Landesbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpolitik des Landes Sachsen-Anhalt, einen Überblick zu den intensiven Bemühungen des Landes – vom Kabinettsbeschluss über die Gründung des Gender-Instituts G/I/S/A bis hin zu mehrjährigen Anwendungsprojekten auf ministerieller Ebene – Gender Mainstreaming als politischen Leitprinzip und Bestandteil von Verwaltungsprozessen zu verwirklichen.

Das weitere Programm des ersten Tages gliederte sich in drei thematische Blöcke:

  • Europäische und staatliche Ebene,
  • Verwaltungs- und Organisationsebene sowie
  • Hochschulebene.

Die Moderation übernahmen Dr. Anke Burkhardt (HoF) und Marion Olthoff (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit).
Isabel Beuter (CEWS) gab Auskunft über neue Tendenzen der EU-Gleichstellungspolitik in der Wissenschaft und stellte die – über das 6. Europäische Forschungsrahmenprogramm vorerst für die Dauer von zwei Jahren finanzierte – „European Platform of Women Scientists“ (EPWS) vor. Angestrebt wird eine Zusammenführung nationaler und internationaler Netzwerke für Wissenschaftlerinnen im Sinne eines „Networking the Networks“.
Irene Pimminger, ehemalige Leiterin der GeM-Koordinationsstelle für Gender Mainstreaming im Europäischen Sozialfond im Auftrag des Österreichischen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, zog aus ihrer praktischen Arbeit den Schluss, dass Gender Mainstreaming inhaltliche und strukturelle Operationalisierung voraussetze. Es bedürfe konkreter und verbindlicher Festlegungen zu Gleichstellungszielen, Umsetzungsverfahren und Zuständigkeiten sowie der Integration in Kernprozesse und Strukturen. Als Fallstricke erwiesen sich das „Beauftragten-Syndrom“ und unsystematisches Vorgehen. Pilotprojekte dürften nicht zu singulären Ereignissen verkümmern.
Es folgten Berichte zur konkreten Arbeit mit solchen Projekten auf ministerieller Ebene. In Nordrhein-Westfalen wird die Umsetzung von Gender Mainstreaming als Aufgabe der Verwaltungsmodernisierung verstanden. Das landesweite Steuerungskonzept setzt auf die Zuständigkeit der Führungsebene, eine aufgaben- und projektbezoge Sensibilisierung der Mitarbeiter/-innen, Fortbildungsangebote, geschlechterdifferenzierte Datenerfassung und Pilotprojekte. Gegenstand des von Dr. Brigitte Lohkamp, Leiterin des Referats „Angelegenheiten der Gleichstellung von Frau und Mann“, vorgestellten Projektes des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie war das „Gendern des Hochschulgesetzes in der Novellierungsphase“. Nach Aussage des neuen Vorsitzenden des Akkreditierungsrates, Prof. Dr. Jürgen Kohler, erwartet man von Nordrhein-Westfalen auch Anregungen – wie auch von der HoF-Tagung – für die zukünftige Beachtung der gleichstellungspolitischen Dimension in Akkreditierungsverfahren. Mit Beschluss vom 15. Oktober 2004 hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) den Akkreditierungsrat verpflichtet, die Anwendung des Gender Mainstreaming-Ansatzes zu gewährleisten.
In Sachsen-Anhalt wurde 2003 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) eingerichtet, um die Anwendungsprojekte, zu deren Durchführung jedes Fachressort per Kabinettsbeschluss verpflichtet wurde, zu koordinieren. Das Kultusministerium (auf der Tagung vertreten durch Frau Regina Metzger) hat sich für das Thema „Gender Mainstreaming im Kontext der neuen Steuerungsinstrumente an Hochschulen“ entschieden. Die zuständige Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von HoF Wittenberg übernahm es, in einem ersten Schritt die zentralen Handlungsfelder der Hochschulsteuerung zu identifizieren:

  • Hochschulgesetzgebung,
  • Hochschulstrukturreform/Landeshochschulplanung,
  • Mittelzuweisung/Budgetierung und
  • Zielvereinbarungen.

Um die Hochschulen bei der Entwicklung ihrer laut Zielvereinbarung vorgeschrieben Gender Mainstreaming-Konzepte zu unterstützen, wurde ein Impulspapier erarbeitet, dass sowohl eine strukturierte Übersicht von Handlungsfeldern innerhalb des Hochschulreformprozesses für die Umsetzung von Gender Mainstreaming als durchgängige Strategie der Prozesssteuerung bietet als auch die gleichstellungspolitischen Dualität von Gender Mainstreaming und Frauenförderung verdeutlicht. Die bereits für Ende 2004 geplante Präsentation und Diskussion im Rahmen der Rektorendienstberatung steht allerdings noch aus.
Für Schleswig-Holstein sprach Christoph Behrens, Referent für Grundsatzangelegenheiten des Gender Mainstreaming im Ministerium für Bildung und Frauen. Er stellte das Rahmenkonzept „Gender Mainstreaming – Modernes Steuerungselement zur Qualitätssteigerung“ vor und formulierte Erfolgsdeterminanten der Umsetzung in einer Landesverwaltung.
Im Anschluss ging es um die Einbettung der neuen Strategie in den Prozess der Organisationsentwicklung. Die von Dr. Larissa Klinzing, ehemaliges Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der GEW und dort langjährig zuständig für Frauenpolitik, vorgestellten Erfahrungen sind für den Hochschulbereich vor allem deshalb von Interesse, weil es Analogien in Bezug auf den Organisationstyp und die fehlende Kompatibilität mit einer „top down“-Strategie gibt.
Der Nachmittag gehörte Berichten aus und über Hochschulen. Auf großes Interesse stieß die Analyse von Dr. Heidrun Jahn (BMA Consultingagentur) über die Zusammensetzung verschiedener Akkreditierungskommissionen. Der aktuelle Frauenanteil schwankt zwischen 8 Prozent (ZevA) und 44 Prozent (AHGPS). In ihrem Vortrag ging sie den Fragen nach:

  • Wovon hängt es ab, ob die Geschlechterdimension im Akkreditierungsverfahren beachtet wird?
  • Welche Rolle spielt der Erwerb von Gender-Kompetenz in den Qualitätskriterien zur Bewertung von Studiengängen?

Aus der Schweiz war Elisabeth Maurer, Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin der UniFrauenstelle – Gleichstellung von Frau und Mann an der Universität Zürich, angereist. Ihr Thema war die Handhabung von Gender Mainstreaming im neuen System der Qualitätssicherung auf nationaler, kantonaler und institutioneller Ebene.
Über die Berliner Praxis informierte Mechthild Koreuber, Zentrale Frauenbeauftragte der FU Berlin. Unter der Überschrift „Zentrale Vorgabe – dezentrale Vielfalt“ illustrierte sie an Hand von Beispielen aus verschieden Fachbereichen die breite Palette an Möglichkeiten, Gender-Aspekte in Studium und Lehre zu integrieren.
Marion Kamphans und Nicole Auferkorte-Michaelis vom Hochschuldidaktischen Zentrum der Universität Dortmund beleuchteten die durch Zielvereinbarung verbindliche Implementierung von Gender-Aspekten in Studienreformvorhaben an ihrer Hochschule. Es wurde eine zentrale Arbeitsgruppe „Gender Studies“ eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Fachbereiche bei der Entwicklung von neuen Studiengängen zu beraten und Empfehlungen auszusprechen, über deren Berücksichtigung der Fachbereich im Rahmen des Antragsverfahrens Bericht erstatten muss.
Dr. Renate Gahn, Frauenbeauftragte, stellte das Projekt „Gender Mainstreaming im Leitbild der Johannes Gutenberg-Universität Mainz“ vor, das nach zweijähriger Laufzeit 2003 mit einer Empfehlung abgeschlossen wurde. Als hilfreich habe sich erwiesen, dass die Auseinandersetzung mit Gender Mainstreaming zu einem Zeitpunkt initiiert wurde als die Universität dank des laufenden Reformvorhabens „Neues Steuerungsmodell“ (NSM) mit „einer gewissen Offenheit auf neue Fragestellungen und Arbeitsansätze reagierte“.

Am zweiten Tag wurde die Veranstaltung in vier parallel stattfindenden Arbeitsgruppen fortgesetzt. Die Palette der Eingangsstatements reichte von einem fast schon satirischen Bericht von Dr. Dirk Hartung, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats, über die Max-Planck-Gesellschaft als Gender Mainstreaming freie Zone bis hin zu Strategien der Entwicklung eines Genderprofils der fusionierten Stiftungsuniversität Lüneburg/Modellhochschule Bologna (Dr. Bettina Jansen-Schulz).

AG 1: Gender Mainstreaming im Kontext von Qualitätsmanagement in der Wissenschaft
Moderation: Dr. Peer Pasternack, HoF
Beiträge:

  • Andrea Güttner, Justus-Liebig-Universität Gießen, Geschäftsführerin der Senatskommission Entwicklungsplanung
  • Dr. Dirk Hartung, MPG, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates
  • Heidemarie Wüst, TFH Berlin, Zentrale Frauenbeauftragte, Sprecherin der BuKoF-Kommission „Qualitätssicherung durch Genderkompetenz“

AG 2: Gleichstellungsfortschritt durch Akkreditierung
Moderation: Dr. Heidrun Jahn, BMA Consultingagentur, Akkreditierungskommission der AHPGS
Beiträge:

  • Annette Fleck, FHW Berlin
  • Stefanie Geyer, Mitglied des Vorstands des fzs
  • Carolin Krehl, FU Berlin, Stellv. Frauenbeauftragte
  • Dr. Andrea Löther, CEWS

AG 3: Handlungsfeld: Landeshochschulpolitik
Moderation: Karsten König, HoF
Beiträge:

  • Anne Dudeck, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stiftungsuniversität Lüneburg
  • Dr. Helga-Maria Engel, FHTW Berlin, Zentrale Frauenbeauftragte, BuKoF-Sprecherin
  • Dr. Ramona Myrrhe, Koordinierungsstelle für Frauen- und Geschlechterforschung in Sachsen-Anhalt an der Universität Magdeburg

AG 4:„Top down“ – Hochschulleitungen in der Verantwortung
Moderation: Mechthild Koreuber, FU Berlin, Zentrale Frauenbeauftragte, LaKoF-Sprecherin
Beiträge:

  • Dr. Bettina Jansen-Schulz, Stiftungsuniversität Lüneburg/TransferConsult
  • Prof. Dr. Eva Labouvie, Otto-von-Guerike-Universität Magdeburg, Lehrstuhl Geschichte der Neuzeit mit dem Schwerpunkt der Geschlechterforschung
  • Prof. Dr. Klaus Semlinger, Vizepräsident der FHTW Berlin
  • Prof. Dr. Hildegard Macha, Universität Augsburg
  • Dr. Martin Winter, HRK/Bologna-Experte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden auf einem Abschlusspodium präsentiert. Sie werden ausführlich in der Tagungsdokumentation nachzulesen sein und können hier nur punktuell Berücksichtigung finden. Erarbeitet wurden z.B. gleichstellungspolitische Ansatzpunkte für die Gestaltung von Akkreditierungsverfahren (AG 2):

  • Sicherung eines Mindeststandards „Gleichstellung“ auf den Ebenen Akkreditierungsrat und Akkreditierungsagenturen, z.B. durch Lobbyarbeit, Gender-Kompetenz der Akkreditierungsakteur/-innen,
  • Gleichstellung(-sprüfung) in Verfahren institutionalisieren,
  • Gender-Aspekte in den Zielvereinbarungen mit dem Land festschreiben,
  • Integration von Gender-Aspekten in europäische Qualitätsstandards,
  • Durchlässigkeit in den Studiengängen (Zugang und Übergang), Anerkennung von außerhalb der Hochschule erworbenen Qualifikationen,
  • Sammlung (Best)Practice-Beispiele, Handreichung für Akteur/-innen an der Hochschule und für Gutachter/-innen,
  • Fachexpertinnen-Netzwerke erschließen.

In der AG 3 stand die Landeshochschulpolitik auf dem Prüfstand. Thematisiert wurde die Verknüpfung von Geschlechtergerechtigkeit und Studiengangsreform unter den neuen Rahmenbedingungen des Verhältnisses von Staat und Hochschule:

  • Rückhalt in Gesetzen und Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen,
  • Teilhabe der Vernetzungsstrukturen von Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten an Entscheidungsprozessen und Gremien,
  • Einfluss auf die Mittelverteilung / Einführung von Gender-Budgeting (ergänzend zu gezielter Frauenförderung über Sonderprogramme u.ä.),
  • Controlling unter Gender-Aspekten,
  • Mitwirkung an der Prozesssteuerung (Zielvereinbarungen, Landeshochschulentwicklungspläne, Besoldungsregelungen, Kapazitätsentscheidungen).

Die Moderator/-innen stehen im Nachgang vor der Aufgabe, die Fülle der Informationen, Erkenntnisse und Fragestellungen reformrelevante Arbeitshilfen und Empfehlungen/Forderungen einmünden zu lassen. Dabei wird es auch darum gehen, Gender Mainstreaming und Qualitätsmanagement – unter Beachtung ihrer Verwurzelung im Demokratie- und Gerechtigkeitsdiskurs einerseits und dem ökonomischer Optimierungskurs andererseits – miteinander zu verknüpfen (AG 1).

Abschließend möchte den Kolleginnen, die mich entweder im Hinblick auf das Programm und die Referent/-innen über viele Monate beraten haben oder sogar aktiv an der Tagung mitwirkten, herzlich danken: Dr. Birgit Gabler, Dr. Helga-Maria Engel, Dr. Bettina Jansen-Schulz, Dr. Kristin Körner, Mechthild Koreuber, Carolin Krehl, Marion Lührig, Dr. Ramona Myrrhe, Marion Olthoff, Dr. Helga Voth.
Mein Dank gilt des weiteren Gudrun Calow, Anja Franz, Karsten König und Lydia Ponier, die mich in allen organisatorischen Fragen tatkräftig unterstützten. Für den reibungslosen Tagungsablauf sorgte das Leucorea-Team in gewohnt professioneller Weise.

Herzlichen Dank allen Referent/-innen, Moderator/-innen und Diskussionsredner/-innen.

Anke Burkhardt