Hinsichtlich des Bologna-Prozesses lassen sich zwei Dinge festhalten: Zum einen ist die Einführungsphase der Studienstrukturreform aktuell im Begriff, zum Abschluss zu gelangen. Damit ergibt sich die Chance, in die Bologna-Reparatur-Phase zu wechseln. Weil zum anderen fast jede Bologna-Folgekonferenz den bereits bestehenden zusätzliche Ziele hinzufügte, sind den ursprünglichen Zentralanliegen des Bologna-Prozesses unterdessen eine Reihe von Sonderaspekten zur Seite getreten. Diese stehen häufig nicht im Mittelpunkt der Reformaufmerksamkeit, werden teils ‚nebenher’ mit bearbeitet, teils allein von Interessengruppen vorangetrieben. Das vorliegende Heft widmet sich in neun Einzelbeiträgen genau solchen Aspekten, die sonst eher am Rande verhandelt werden.
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