Sachsen-Anhalt |
Die Übersicht zu Zielvereinbarungen und Hochschulverträgen wird in dieser Form nicht mehr aktualisiert. Stattdessen werden alle abgeschlossenen vertragsförmigen Vereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen auf der Seite http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag2010.htm dokumentiert. Dort sind auch Verweise auf neuere Auswertungen zu finden. Die hier folgende grundsätzliche Darstellung und die Länderberichte behalten aber natürlich mit Stand Oktober 2004 bzw. Juni 2005 für die letzte Aktualisierung ihre Gültigkeit. |
In Sachsen-Anhalt wurden zunächst mit den Fachhochschulen Zielvereinbarungen (Hochschulverträge) für die Jahre 2000 bis 2002 abgeschlossen. In diesen Verträgen wurde u.a. Kooperation mit anderen Hochschulen und Verbesserung der Lehrqualität vereinbart. Außerdem wurde ab 2001 eine leistungsorientierte Mittelvergabe eingeführt. Ende März 2003 wurden von den Hochschulen des Landes neue Zielvereinbarungen (Hochschulverträge) unterzeichnet. Diese sollen Planungssicherheit für die Jahre 2003 bis 2005 bieten, garantieren jedoch nur 90% des bisherigen Budgets. Die restlichen Mittel werden an die Vorlage eines Hochschulentwicklungskonzeptes und die Realisierung von Zielen geknüpft. Daneben werden umfangreiche Einzelziele vereinbart. Im Jahr 2004 wurden zusätzlich Ergänzungsvereinbarungen unterzeichnet, die sich insbesondere auf die Hochschulstrukturplanung beziehen.
Universität Halle-Wittenberg
Sachsen Anhalt |
Universität Halle |
Universität Halle |
Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Ergänzungsvereinbarung zur Zielvereinbarung |
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Laufzeit |
2003-2005 |
2004-2006, Verlängerung bis 2008 beabsichtigt |
Voraussetzungen |
Empfehlungen des Wissenschaftsrates 1992/96 und Hochschulmedizingesetz |
Kabinettsbeschluss zur Hochschulstrukturplanung, sowie das Strukturkonzept der MLU (S. 2) |
Allgemeine Ziele |
Profilierung, Schwerpunktbildung und Strukturentwicklung, Förderung von Forschung und Wissenstransfer, Qualitätsverbesserung, Internationalisierung, Frauenförderung und Verbesserung von Hochschulmanagement und Marketing, Förderung der regionalen Wirtschaft, sowie Sozial-, Kultur-, Bildungs-, und Gesundheitseinrichtungen, internationale Vernetzung mit ausländischen Universitäten, europaweit kompatibles Kreditpunktesystem, Forschung, Stabilisierung der interdisziplinären wissenschaftlichen Zentren und Forschungsverbünden, Profilierung der Forschungsschwerpunkte, Ausbau der bestehenden Vernetzung mit außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen, Federführung beim Biotechnologiekonzept des Landes, Einwerbung von Drittmitteln, Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Einwerbung von Graduierungs- und Promotionskollegs, beschleunigende Entwicklung in Wissenschaft und Forschung, Internationalisierung, Integration ausländischer Studienbewerber, langfristige Bindung Studierender, Absolventen und Alumni, Entwicklung neuer Technologien, marktfähiger Produkte und innovativer Arbeitsplätze |
Strukturelle Entwicklung der MLU auf der Grundlage der Hochschulstrukturplanung des Landes (S. 2); Anpassung der Struktur an die Vorgaben des Landeshochschulgesetzes und des Bologna-Prozesses (S. 2) |
Allgemeine |
Überprüfung der organisatorischen Gliederung, profilierter Ausbau der Naturwissenschaften mit einem fast vollständigem Fächerspektrum, Weiterentwicklung der Geistes- und Sozialwissenschaften, weitere Profilierung der Ingenieurwissenschaften, breites Fächerspektrum, Profilierung der Lehrerbildung, Erweiterung des Angebots an gestuften Abschlüssen, Möglichkeit verstärkter Modularisierung, Einrichtung von Juniorprofessuren sowie einer „International Graduate School", Flexibilisierung des Sprachlernangebotes, ganzheitliches Marketingkonzept, Verwaltung reorganisieren (Etablierung der Verwaltung als Dienstleister, Entwicklung/ Einsatz neuer Medien, Einführung von Controlling, Einführung des Globalhaushalts um interne Mittelverteilung zu flexibilisieren), Baumaßnahmen |
neue Aufteilung der Fakultäten gemäß der Vorgaben des LHG bis zum August 2006; Konzeption bis August 2005 (S. 2); Zukünftig 9 Fakultäten und drei zentrale Prüfungsämter (S. 3); Ausbau von Schwerpunktbereichen (S. 3); Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen sowie Modularisierung (S. 3f.); Förderung von Ausgründungen (S. 6) |
Qualität der Lehre |
Qualitätsverbesserung und –sicherung der Lehre |
angemessene Festlegung der Ausbildungskapazität vor allem in den Lehramtsfächern (S. 4); Fortsetzung von Evaluationen und frühzeitige Akkreditierung (S. 5) |
Gleichstellung |
Chancengleichheit von Frauen und Männern, Programm zur Einführung und Umsetzung von Gender Mainstreaming, Verknüpfung mit Instrumentarien zur Frauenfördung, Integration einer geschlechtersensiblen Perspektive und der Dimension Chancengleichheit in die Struktur-, Entwicklungs- und Personalentwicklungsplanung, Frauenförderung in allen Wissenschaftsdisziplinen, Erhöhung des Frauenanteils an Professuren, Gewinnung von Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen in ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fächern, Förderung im Studium und im Rahmen von Promotionsvorhaben, weitere Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung zur Förderung des interdisziplinären und internationalen wissenschaftlichen Austausch von Wissenschaftlerinnen |
keine Angaben |
Finanzierung |
bei verbesserter wirtschaftlicher Lage des Landes werden die Hochschulen an der Erhöhung des Finanzvolumens partizipieren, der Gesamtansatz für die Hochschulen wird zum 1.1.06 um 10% unter dem Eckwert für das Budget 2003 liegen, Für die Jahre 2004 bis 2005 werden 90% zugesichert und ein darüber hinausgehender Betrag in Abhängigkeit von der Vorlage eines Hochschulstrukturkonzeptes und der Realisierung von Zielvereinbarungen vom Landtag beschlossen, eine interne leistungsorientierte Mittelverteilung wird ausgebaut, Förderung von Berufungen aus Innovationsfonds, die Universität bemüht sich um eigene Einnahmen, Übertragbarkeit von Mittel über die Dauer der Zielvereinbarung, mögliche haushaltswirtschaftliche Beschränkungen werden auf 1% begrenzt, Tarifanpassungen werden gesondert verhandelt |
das Land sagt ein Budget mindestens in der Höhe des Planungsansatzes für 2004/05 für die Laufzeit der Vereinbarung zu, innerhalb der Laufzeit sind Überhänge übertragbar, bei Haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen des Landes haben die Hochschulen 1% des verbleibenden Jahresanstatzes zu erbringen (S. 7); Die Universität erhält zusätzliche Mittel für die Umstellung von Studiengängen und das Qaulitätsmanagement (S. 8) |
Personal |
die Universität hat mit 2046 Stellen ihre mittelfristige Zielzahl erreicht, sie strebt eine flexiblere Personalbewirtschaftung an |
deutliche Reduzierung der Anzahl von Professoren und wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern (S. 3); Bessere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchse (S. 6); es wird ermöglicht, Stellen für akademische Räte, Rätinnen zu schaffen (S. 8) |
Kontrollmechanismen |
Verbesserung des Berichtswesens, jährlicher Bericht zur Umsetzung, drei Finanzberichte pro Jahr |
es werden ein jährlicher Bericht zur Umsetzung der Ziele und der Kosten- und Leistungsrechnung und drei Finanzberichte pro Jahr vereinbart (S. 9) |
Verbindlichkeit |
die endgültige Entscheidung zu den Budgethöhen obliegt dem Haushaltsgesetzgeber |
keine Angaben |
Unterzeichnende |
Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt und Rektor der Universität |
Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt und Rektor der Universität |
Quelle |
http://www.sachsen-anhalt.de/ rcs/LSA/469327/ZV_MLU_mU.pdf |
Dokument nicht öffentlich |
Sachsen-Anhalt |
Fachhochschule Magdeburg-Stendal |
Fachhochschule Magdeburg-Stendal |
Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule Magdeburg Stendal |
Zielvereinbarung / Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule Magdeburg Stendal |
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Laufzeit |
2003-2005 |
2004-2006, Verlängerung bis 2008 beabsichtigt |
Voraussetzungen |
Empfehlungen des Wissenschaftsrates 1992/96 und Hochschulmedizingesetz |
Kabinettsbeschluss zur Hochschulstrukturplanung, sowie die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule (S. 2) |
Allgemeine Ziele |
Profilierung, Schwerpunktbildung und Strukturentwicklung, Förderung von Forschung und Wissenstransfer, Qualitätsverbesserung, Internationalisierung, Frauenförderung und Verbesserung von Hochschulmanagement und Marketing, Förderung der regionalen Wirtschaft, Profilierung der Forschungsschwerpunkte, Ausbau der bestehenden Vernetzung mit außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen, Internationalisierung |
Bildung neuer Fachbereiche (A.1); Bereitstellung von 3.500 personalbezogenen Studienplätzen (A.2); Entwicklung eines Profils anwendungsorientierter Forschung, Ausbau der Beziehungen zur Wirtschaft (A.4); Kooperationen mit anderen Hochschulen des Landes (B.1); Verabschiedung einer neuen Grundordnung (B.8); Unterstützung des Wissenschaftszentrums Wittenberg (B.9) |
Allgemeine |
hochschulübergreifende Profilbestimmung und Vorbereitung der anstehenden Einsparungen innerhalb der Laufzeit der Vereinbarung nach einem Zeitplan, Zusammenlegung von Fachbereichen, Anwendung eines strategischen Managements, Modularisierung und Internationalisierung von Studiengängen, und Ausbau der Weiterbildung |
Neustrukturierung der Fachbereiche, Neugestaltung von Studiengängen und Umstellung auf Bachelor und Master bis zum WS 2005/06; Ausbau der Weiterbildungskapazitäten (A.3) |
Gleichstellung |
die an den Hochschulen zur Verteilung stehenden Haushaltsmittel sollen Frauen und Männern im Prinzip gleichermaßen zugute kommen, in der Konsequenz müssen höhere personenbezogene Mittelzuweisungen an die Mitglieder der unterrepräsentierten Gruppen in den unterschiedlichen Anwendungsfeldern des Gleichheitsansatzes erreicht werden. Stärkere Einbeziehung des Gleichstellungsansatzes in die interne Mittelverteilung, stärkere Orientierung am Gender-Mainstreaming-Ansatz, Integration einer geschlechtersensiblen Perspektive in die Entscheidungsprozesse und Praxis, Geschlechterperspektive als Querschnittsaufgabe zusätzlich zur Gleichstellungspolitik, antizipatorische Wirkungsanalyse von Maßnahmen, Programmen und Politiken, sowie deren Evaluation. Konzeption zum Gender Mainstreaming |
keine Aussagen |
Qualität der Lehre |
Konzeption zur Qualitätsorientierung und punktuelle externe Evaluation, fortlaufende interne Evaluation, Akkreditierung von BA/MA-Studiengängen und Einführung eines ECTS-Systems. |
keine Aussagen |
Finanzierung |
bei verbesserter wirtschaftlicher Lage des Landes werden die Hochschulen an der Erhöhung des Finanzvolumens partizipieren, der Gesamtansatz für die Hochschulen wird zum 1.1.06 um 10% unter dem Eckwert für das Budget 2003 liegen, Für die Jahre 2004 bis 2005 werden 90% zugesichert und ein darüber hinausgehender Betrag in Abhängigkeit von der Vorlage eines Hochschulstrukturkonzeptes und der Realisierung von Zielvereinbarungen vom Landtag beschlossen, eine interne leistungsorientierte Mittelverteilung wird ausgebaut, Förderung von Berufungen aus Innovationsfonds, die Hochschule bemüht sich um eigene Einnahmen, Übertragbarkeit von Mittel über die Dauer der Zielvereinbarung, mögliche haushaltswirtschaftliche Beschränkungen werden auf 1% begrenzt, Tarifanpassungen werden gesondert verhandelt |
Abschluss der Budgetierungsverhandlungen bis Oktober 2004 (B.4); Erbringung des vorgegebenen Einsparungsbetrages ab 1.1.2006 (B.5) |
Personal |
keine weiteren Angaben |
zügiger Übergang zur W-Besoldung (B.3) |
Kontrollmechanismen |
Verbesserung des Berichtswesens, jährlicher Bericht zur Umsetzung, drei Finanzberichte pro Jahr |
Weiterentwicklung des Berichtssystems auf der Grundlage der Vorgaben des Kultusministeriums (B.9) |
Verbindlichkeit |
die endgültige Entscheidung zu den Budgethöhen obliegt dem Haushaltsgesetzgeber |
keine Angaben |
Unterzeichnende |
Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt und Rektor der Hochschule |
Kultusminister und Rektor |
Quelle |
http://www.sachsen-anhalt.de/ rcs/LSA/469339/ZV_HMd_mU.pdf |
Dokument nicht öffentlich |
Sachsen-Anhalt |
Kunsthochschule Halle/Giebichenstein |
Kunsthochschule Halle/Giebichenstein |
Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein |
Zielvereinbarung / Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule |
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Laufzeit |
2003-2005 |
2004-2006, Verlängerung bis 2008 beabsichtigt |
Voraussetzungen |
Empfehlungen des Wissenschaftsrates 1992/96 und Hochschulmedizingesetz |
Kabinettsbeschluss zur Hochschulstrukturplanung, sowie die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule (S. 2) |
Allgemeine Ziele |
Profilierung, Schwerpunktbildung und Strukturentwicklung, Förderung von Forschung und Wissenstransfer, Qualitätsverbesserung, Internationalisierung, Frauenförderung und Verbesserung von Hochschulmanagement und Marketing, Profilbildung, Entwicklung eines Leitbildes |
Bereitstellung von 830 personalbezogenen Studienplätzen (A.2); Umstellung im Fachbereich Design auf Bachelor und Master und Einführung von ECTS; im Fachbereich Kunst zunächst keine Umstellung; Ausbau von Forschung und wirtschaftlicher Betätigung (A.3); ); Unterstützung des Wissenschaftszentrums Wittenberg (B.7); Verabschiedung einer neuen Grundordnung (B.8) |
Allgemeine |
hochschulübergreifende Profilbestimmung und Vorbereitung der anstehenden Einsparungen innerhalb der Laufzeit der Vereinbarung nach einem Zeitplan, ‚Entwicklung eines strategischen qualitätsorientierten Managements |
Strukturelle Entwicklung auf der Grundlage der Hochschulstrukturplanung des Landes; Profilierung fachlicher Schwerpunkte zunächst in Form von Projekten (A.1); Abstimmung der Designausbildung mit den Hochschulen Anhalt und Magdeburg; Ausbau von Kooperationen (B.1) |
Gleichstellung |
die an den Hochschulen führt das Konzept des Gender-Mainstreaming in allen ihren Bereichen ein. Sie berichtet regelmäßig über die erreichten Ziele |
keine Angaben |
Qualität der Lehre |
Konzeption zur Qualitätsorientierung und punktuelle externe Evaluation, fortlaufende interne Evaluation, Akkreditierung von BA/MA-Studiengängen und Einführung eines ECTS-Systems. |
Akkreditierung neuer Studiengänge; Weiterentwicklung von Qualitätsstandards (B.6); |
Finanzierung |
bei verbesserter wirtschaftlicher Lage des Landes werden die Hochschulen an der Erhöhung des Finanzvolumens partizipieren, der Gesamtansatz für die Hochschulen wird zum 1.1.06 um 10% unter dem Eckwert für das Budget 2003 liegen, Für die Jahre 2004 bis 2005 werden 90% zugesichert und ein darüber hinausgehender Betrag in Abhängigkeit von der Vorlage eines Hochschulstrukturkonzeptes und der Realisierung von Zielvereinbarungen vom Landtag beschlossen, eine interne leistungsorientierte Mittelverteilung wird ausgebaut, Förderung von Berufungen aus Innovationsfonds, die Hochschule bemüht sich um eigene Einnahmen, Übertragbarkeit von Mittel über die Dauer der Zielvereinbarung, mögliche haushaltswirtschaftliche Beschränkungen werden auf 1% begrenzt, Tarifanpassungen werden gesondert verhandelt |
Abschluss der Budgetierungsverhandlungen bis Oktober 2004 (B.4); Erbringung des vorgegebenen Einsparungsbetrages ab 1.1.2006 (B.5) |
Personal |
keine weiteren Angaben |
umgehende Besetzungsentscheidungen seitens des Ministeriums; Zügiger Übergang zur W-Besoldung (B.3) |
Kontrollmechanismen |
Verbesserung des Berichtswesens, jährlicher Bericht zur Umsetzung, drei Finanzberichte pro Jahr |
Weiterentwicklung des Berichtssystems auf der Grundlage der Vorgaben des Kultusministeriums (B.9) |
Verbindlichkeit |
die endgültige Entscheidung zu den Budgethöhen obliegt dem Haushaltsgesetzgeber |
keine Angaben |
Unterzeichnende |
Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt und Rektor der Hochschule |
Kultusminister und Rektor |
Quelle |
http://www.sachsen-anhalt.de/ rcs/LSA/469321/ZV_HKD_mU.pdf |
Dokument nicht öffentlich |
Weitere Zielvereinbarungen und Hochschulverträge finden Sie auf: http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/vereinbarungen.htm
Stand: April 2003
* Aktualisiert: 25.05.2010
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http://www.hof.uni-halle.de/
www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag.htm