Sachsen-Anhalt

 

Die Übersicht zu Zielvereinbarungen und Hochschulverträgen wird in dieser Form nicht mehr aktualisiert. 

Stattdessen werden alle abgeschlossenen vertragsförmigen Vereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen auf der Seite  http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag2010.htm dokumentiert. Dort sind auch Verweise auf neuere Auswertungen zu finden. 

Die hier folgende grundsätzliche Darstellung und die  Länderberichte behalten aber natürlich mit Stand Oktober 2004 bzw. Juni 2005 für die letzte Aktualisierung ihre Gültigkeit.

In Sachsen-Anhalt wurden zunächst mit den Fachhochschulen Zielvereinbarungen (Hochschulverträge) für die Jahre 2000 bis 2002 abgeschlossen. In diesen Verträgen wurde u.a. Kooperation mit anderen Hochschulen und Verbesserung der Lehrqualität vereinbart. Außerdem wurde ab 2001 eine leistungsorientierte Mittelvergabe eingeführt. Ende März 2003 wurden von den Hochschulen des Landes neue Zielvereinbarungen (Hochschulverträge) unterzeichnet. Diese sollen Planungssicherheit für die Jahre 2003 bis 2005 bieten, garantieren jedoch nur 90% des bisherigen Budgets. Die restlichen Mittel werden an die Vorlage eines Hochschulentwicklungskonzeptes und die Realisierung von Zielen geknüpft. Daneben werden umfangreiche Einzelziele vereinbart. Im Jahr 2004 wurden zusätzlich Ergänzungsvereinbarungen unterzeichnet, die sich insbesondere auf die Hochschulstrukturplanung beziehen.

Universität Halle-Wittenberg

    Sachsen Anhalt

    Universität Halle

    Universität Halle

     

    Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

    Ergänzungsvereinbarung zur Zielvereinbarung

    Laufzeit

    2003-2005

    2004-2006, Verlängerung bis 2008 beabsichtigt

    Voraussetzungen

    Empfehlungen des Wissenschaftsrates 1992/96 und Hochschulmedizingesetz

    Kabinettsbeschluss zur Hochschulstrukturplanung, sowie das Strukturkonzept der MLU (S. 2)

    Allgemeine Ziele

    Profilierung, Schwerpunktbildung und Strukturentwicklung, Förderung von Forschung und Wissenstransfer, Qualitätsverbesserung, Internationalisierung, Frauenförderung und Verbesserung von Hochschulmanagement und Marketing, Förderung der regionalen Wirtschaft, sowie Sozial-, Kultur-, Bildungs-, und Gesundheitseinrichtungen, internationale Vernetzung mit ausländischen Universitäten, europaweit kompatibles Kreditpunktesystem, Forschung, Stabilisierung der interdisziplinären wissenschaftlichen Zentren und Forschungsverbünden, Profilierung der Forschungsschwerpunkte, Ausbau der bestehenden Vernetzung mit außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen, Federführung beim Biotechnologiekonzept des Landes, Einwerbung von Drittmitteln, Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Einwerbung von Graduierungs- und Promotionskollegs, beschleunigende Entwicklung in Wissenschaft und Forschung, Internationalisierung, Integration ausländischer Studienbewerber, langfristige Bindung Studierender, Absolventen und Alumni, Entwicklung neuer Technologien, marktfähiger Produkte und innovativer Arbeitsplätze

    Strukturelle Entwicklung der MLU auf der Grundlage der Hochschulstrukturplanung des Landes (S. 2); Anpassung der Struktur an die Vorgaben des Landeshochschulgesetzes und des Bologna-Prozesses (S. 2)

    Allgemeine
    Strukturentwicklung

    Überprüfung der organisatorischen Gliederung, profilierter Ausbau der Naturwissenschaften mit einem fast vollständigem Fächerspektrum, Weiterentwicklung der Geistes- und Sozialwissenschaften, weitere Profilierung der Ingenieurwissenschaften, breites Fächerspektrum, Profilierung der Lehrerbildung, Erweiterung des Angebots an gestuften Abschlüssen, Möglichkeit verstärkter Modularisierung, Einrichtung von Juniorprofessuren sowie einer „International Graduate School", Flexibilisierung des Sprachlernangebotes, ganzheitliches Marketingkonzept, Verwaltung reorganisieren (Etablierung der Verwaltung als Dienstleister, Entwicklung/ Einsatz neuer Medien, Einführung von Controlling, Einführung des Globalhaushalts um interne Mittelverteilung zu flexibilisieren), Baumaßnahmen

    neue Aufteilung der Fakultäten gemäß der Vorgaben des LHG bis zum August 2006; Konzeption bis August 2005 (S. 2); Zukünftig 9 Fakultäten und drei zentrale Prüfungsämter (S. 3); Ausbau von Schwerpunktbereichen (S. 3); Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen sowie Modularisierung (S. 3f.); Förderung von Ausgründungen (S. 6)

    Qualität der Lehre

    Qualitätsverbesserung und –sicherung der Lehre

    angemessene Festlegung der Ausbildungskapazität vor allem in den Lehramtsfächern (S. 4); Fortsetzung von Evaluationen und frühzeitige Akkreditierung (S. 5)

    Gleichstellung

    Chancengleichheit von Frauen und Männern, Programm zur Einführung und Umsetzung von Gender Mainstreaming, Verknüpfung mit Instrumentarien zur Frauenfördung, Integration einer geschlechtersensiblen Perspektive und der Dimension Chancengleichheit in die Struktur-, Entwicklungs- und Personalentwicklungsplanung, Frauenförderung in allen Wissenschaftsdisziplinen, Erhöhung des Frauenanteils an Professuren, Gewinnung von Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen in ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fächern, Förderung im Studium und im Rahmen von Promotionsvorhaben, weitere Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung zur Förderung des interdisziplinären und internationalen wissenschaftlichen Austausch von Wissenschaftlerinnen

    keine Angaben

    Finanzierung

    bei verbesserter wirtschaftlicher Lage des Landes werden die Hochschulen an der Erhöhung des Finanzvolumens partizipieren, der Gesamtansatz für die Hochschulen wird zum 1.1.06 um 10% unter dem Eckwert für das Budget 2003 liegen, Für die Jahre 2004 bis 2005 werden 90% zugesichert und ein darüber hinausgehender Betrag in Abhängigkeit von der Vorlage eines Hochschulstrukturkonzeptes und der Realisierung von Zielvereinbarungen vom Landtag beschlossen, eine interne leistungsorientierte Mittelverteilung wird ausgebaut, Förderung von Berufungen aus Innovationsfonds, die Universität bemüht sich um eigene Einnahmen, Übertragbarkeit von Mittel über die Dauer der Zielvereinbarung, mögliche haushaltswirtschaftliche Beschränkungen werden auf 1% begrenzt, Tarifanpassungen werden gesondert verhandelt

    das Land sagt ein Budget mindestens in der Höhe des Planungsansatzes für 2004/05 für die Laufzeit der Vereinbarung zu, innerhalb der Laufzeit sind Überhänge übertragbar, bei Haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen des Landes haben die Hochschulen 1% des verbleibenden Jahresanstatzes zu erbringen (S. 7); Die Universität erhält zusätzliche Mittel für die Umstellung von Studiengängen und das Qaulitätsmanagement (S. 8)

    Personal

    die Universität hat mit 2046 Stellen ihre mittelfristige Zielzahl erreicht, sie strebt eine flexiblere Personalbewirtschaftung an

    deutliche Reduzierung der Anzahl von Professoren und wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern (S. 3); Bessere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchse (S. 6); es wird ermöglicht, Stellen für akademische Räte, Rätinnen zu schaffen (S. 8)

    Kontrollmechanismen

    Verbesserung des Berichtswesens, jährlicher Bericht zur Umsetzung, drei Finanzberichte pro Jahr

    es werden ein jährlicher Bericht zur Umsetzung der Ziele und der Kosten- und Leistungsrechnung und drei Finanzberichte pro Jahr vereinbart (S. 9)

    Verbindlichkeit

    die endgültige Entscheidung zu den Budgethöhen obliegt dem Haushaltsgesetzgeber

    keine Angaben

    Unterzeichnende

    Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt und Rektor der Universität

    Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt und Rektor der Universität

    Quelle

    http://www.sachsen-anhalt.de/
    rcs/LSA/469327/ZV_MLU_mU.pdf

    Dokument nicht öffentlich

Hochschule Magdeburg-Stendal

    Sachsen-Anhalt

    Fachhochschule Magdeburg-Stendal

    Fachhochschule Magdeburg-Stendal

     

    Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule Magdeburg Stendal

    Zielvereinbarung / Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule Magdeburg Stendal

    Laufzeit

    2003-2005

    2004-2006, Verlängerung bis 2008 beabsichtigt

    Voraussetzungen

    Empfehlungen des Wissenschaftsrates 1992/96 und Hochschulmedizingesetz

    Kabinettsbeschluss zur Hochschulstrukturplanung, sowie die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule (S. 2)

    Allgemeine Ziele

    Profilierung, Schwerpunktbildung und Strukturentwicklung, Förderung von Forschung und Wissenstransfer, Qualitätsverbesserung, Internationalisierung, Frauenförderung und Verbesserung von Hochschulmanagement und Marketing, Förderung der regionalen Wirtschaft, Profilierung der Forschungsschwerpunkte, Ausbau der bestehenden Vernetzung mit außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen, Internationalisierung

    Bildung neuer Fachbereiche (A.1); Bereitstellung von 3.500 personalbezogenen Studienplätzen (A.2); Entwicklung eines Profils anwendungsorientierter Forschung, Ausbau der Beziehungen zur Wirtschaft (A.4); Kooperationen mit anderen Hochschulen des Landes (B.1); Verabschiedung einer neuen Grundordnung (B.8); Unterstützung des Wissenschaftszentrums Wittenberg (B.9)

    Allgemeine
    Strukturentwicklung

    hochschulübergreifende Profilbestimmung und Vorbereitung der anstehenden Einsparungen innerhalb der Laufzeit der Vereinbarung nach einem Zeitplan, Zusammenlegung von Fachbereichen, Anwendung eines strategischen Managements, Modularisierung und Internationalisierung von Studiengängen, und Ausbau der Weiterbildung

    Neustrukturierung der Fachbereiche, Neugestaltung von Studiengängen und Umstellung auf Bachelor und Master bis zum WS 2005/06; Ausbau der Weiterbildungskapazitäten (A.3)

    Gleichstellung

    die an den Hochschulen zur Verteilung stehenden Haushaltsmittel sollen Frauen und Männern im Prinzip gleichermaßen zugute kommen, in der Konsequenz müssen höhere personenbezogene Mittelzuweisungen an die Mitglieder der unterrepräsentierten Gruppen in den unterschiedlichen Anwendungsfeldern des Gleichheitsansatzes erreicht werden. Stärkere Einbeziehung des Gleichstellungsansatzes in die interne Mittelverteilung, stärkere Orientierung am Gender-Mainstreaming-Ansatz, Integration einer geschlechtersensiblen Perspektive in die Entscheidungsprozesse und Praxis, Geschlechterperspektive als Querschnittsaufgabe zusätzlich zur Gleichstellungspolitik, antizipatorische Wirkungsanalyse von Maßnahmen, Programmen und Politiken, sowie deren Evaluation. Konzeption zum Gender Mainstreaming

    keine Aussagen

    Qualität der Lehre

    Konzeption zur Qualitätsorientierung und punktuelle externe Evaluation, fortlaufende interne Evaluation, Akkreditierung von BA/MA-Studiengängen und Einführung eines ECTS-Systems.

    keine Aussagen

    Finanzierung

    bei verbesserter wirtschaftlicher Lage des Landes werden die Hochschulen an der Erhöhung des Finanzvolumens partizipieren, der Gesamtansatz für die Hochschulen wird zum 1.1.06 um 10% unter dem Eckwert für das Budget 2003 liegen, Für die Jahre 2004 bis 2005 werden 90% zugesichert und ein darüber hinausgehender Betrag in Abhängigkeit von der Vorlage eines Hochschulstrukturkonzeptes und der Realisierung von Zielvereinbarungen vom Landtag beschlossen, eine interne leistungsorientierte Mittelverteilung wird ausgebaut, Förderung von Berufungen aus Innovationsfonds, die Hochschule bemüht sich um eigene Einnahmen, Übertragbarkeit von Mittel über die Dauer der Zielvereinbarung, mögliche haushaltswirtschaftliche Beschränkungen werden auf 1% begrenzt, Tarifanpassungen werden gesondert verhandelt

    Abschluss der Budgetierungsverhandlungen bis Oktober 2004 (B.4); Erbringung des vorgegebenen Einsparungsbetrages ab 1.1.2006 (B.5)

    Personal

    keine weiteren Angaben

    zügiger Übergang zur W-Besoldung (B.3)

    Kontrollmechanismen

    Verbesserung des Berichtswesens, jährlicher Bericht zur Umsetzung, drei Finanzberichte pro Jahr

    Weiterentwicklung des Berichtssystems auf der Grundlage der Vorgaben des Kultusministeriums (B.9)

    Verbindlichkeit

    die endgültige Entscheidung zu den Budgethöhen obliegt dem Haushaltsgesetzgeber

    keine Angaben

    Unterzeichnende

    Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt und Rektor der Hochschule

    Kultusminister und Rektor

    Quelle

    http://www.sachsen-anhalt.de/
    rcs/LSA/469339/ZV_HMd_mU.pdf

    Dokument nicht öffentlich

Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein

Sachsen-Anhalt

Kunsthochschule Halle/Giebichenstein

Kunsthochschule Halle/Giebichenstein

 

Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein

Zielvereinbarung / Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule

Laufzeit

2003-2005

2004-2006, Verlängerung bis 2008 beabsichtigt

Voraussetzungen

Empfehlungen des Wissenschaftsrates 1992/96 und Hochschulmedizingesetz

Kabinettsbeschluss zur Hochschulstrukturplanung, sowie die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule (S. 2)

Allgemeine Ziele

Profilierung, Schwerpunktbildung und Strukturentwicklung, Förderung von Forschung und Wissenstransfer, Qualitätsverbesserung, Internationalisierung, Frauenförderung und Verbesserung von Hochschulmanagement und Marketing, Profilbildung, Entwicklung eines Leitbildes

Bereitstellung von 830 personalbezogenen Studienplätzen (A.2); Umstellung im Fachbereich Design auf Bachelor und Master und Einführung von ECTS; im Fachbereich Kunst zunächst keine Umstellung; Ausbau von Forschung und wirtschaftlicher Betätigung (A.3); ); Unterstützung des Wissenschaftszentrums Wittenberg (B.7); Verabschiedung einer neuen Grundordnung (B.8)

Allgemeine
Strukturentwicklung

hochschulübergreifende Profilbestimmung und Vorbereitung der anstehenden Einsparungen innerhalb der Laufzeit der Vereinbarung nach einem Zeitplan, ‚Entwicklung eines strategischen qualitätsorientierten Managements

Strukturelle Entwicklung auf der Grundlage der Hochschulstrukturplanung des Landes; Profilierung fachlicher Schwerpunkte zunächst in Form von Projekten (A.1); Abstimmung der Designausbildung mit den Hochschulen Anhalt und Magdeburg; Ausbau von Kooperationen (B.1)

Gleichstellung

die an den Hochschulen führt das Konzept des Gender-Mainstreaming in allen ihren Bereichen ein. Sie berichtet regelmäßig über die erreichten Ziele

keine Angaben

Qualität der Lehre

Konzeption zur Qualitätsorientierung und punktuelle externe Evaluation, fortlaufende interne Evaluation, Akkreditierung von BA/MA-Studiengängen und Einführung eines ECTS-Systems.

Akkreditierung neuer Studiengänge; Weiterentwicklung von Qualitätsstandards (B.6);

Finanzierung

bei verbesserter wirtschaftlicher Lage des Landes werden die Hochschulen an der Erhöhung des Finanzvolumens partizipieren, der Gesamtansatz für die Hochschulen wird zum 1.1.06 um 10% unter dem Eckwert für das Budget 2003 liegen, Für die Jahre 2004 bis 2005 werden 90% zugesichert und ein darüber hinausgehender Betrag in Abhängigkeit von der Vorlage eines Hochschulstrukturkonzeptes und der Realisierung von Zielvereinbarungen vom Landtag beschlossen, eine interne leistungsorientierte Mittelverteilung wird ausgebaut, Förderung von Berufungen aus Innovationsfonds, die Hochschule bemüht sich um eigene Einnahmen, Übertragbarkeit von Mittel über die Dauer der Zielvereinbarung, mögliche haushaltswirtschaftliche Beschränkungen werden auf 1% begrenzt, Tarifanpassungen werden gesondert verhandelt

Abschluss der Budgetierungsverhandlungen bis Oktober 2004 (B.4); Erbringung des vorgegebenen Einsparungsbetrages ab 1.1.2006 (B.5)

Personal

keine weiteren Angaben

umgehende Besetzungsentscheidungen seitens des Ministeriums; Zügiger Übergang zur W-Besoldung (B.3)

Kontrollmechanismen

Verbesserung des Berichtswesens, jährlicher Bericht zur Umsetzung, drei Finanzberichte pro Jahr

Weiterentwicklung des Berichtssystems auf der Grundlage der Vorgaben des Kultusministeriums (B.9)

Verbindlichkeit

die endgültige Entscheidung zu den Budgethöhen obliegt dem Haushaltsgesetzgeber

keine Angaben

Unterzeichnende

Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt und Rektor der Hochschule

Kultusminister und Rektor

Quelle

http://www.sachsen-anhalt.de/
rcs/LSA/469321/ZV_HKD_mU.pdf

Dokument nicht öffentlich