Sachsen

     

    Die Übersicht zu Zielvereinbarungen und Hochschulverträgen wird in dieser Form nicht mehr aktualisiert. 

    Stattdessen werden alle abgeschlossenen vertragsförmigen Vereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen auf der Seite  http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag2010.htm dokumentiert. Dort sind auch Verweise auf neuere Auswertungen zu finden. 

    Die hier folgende grundsätzliche Darstellung und die  Länderberichte behalten aber natürlich mit Stand Oktober 2004 bzw. Juni 2005 für die letzte Aktualisierung ihre Gültigkeit.

    Im Rahmen eines Modellversuches zur „ergebnisorientierten Selbststeuerung" wurde im Jahr 2000 zwischen der Landesregierung und der TU Dresden eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Inhalt dieser vier Jahre gültigen Vereinbarung war die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung und flexibler Bewirtschaftungsgrundsätze. Ende 2001 wurde dann ein Hochschulpakt („Konsens") entwickelt, der unter anderem Planungssicherheit für 10 Jahre, Stellenabbau, Umstrukturierungen und ein System der leistungsorientierten Mittelvergabe vorsah. Dieser Pakt scheiterte im März 2002 aufgrund der Ablehnung durch einige Hochschusenate. Im Herbst 2002 wurden – unter einer neuen Landesregierung – die Verhandlungen wieder aufgenommen. Inzwischen wurde dieser Pakt unterzeichnet. In diesem übernimmt die Landesregierung – bundesweit einmalig – die Verantwortung für die Folgen von Stelleneinsparungen und legt fest, welche Fächer geschlossen oder zusammengelegt werden müssen. Der Pakt gilt bis 2010 und sieht außerdem u.a. Stelleneinsparungen und eine leistungsorientierte Finanzierung der Hochschulen vor. Für das Jahr 2005 ist zunächst der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Land und einzelnen Hochschulen vorgesehen.

Hochschulpakt

      Sachsen

      alle Hochschulen

      Name

      Vereinbarung über die Entwicklung bis 2010 zwischen den Staatlichen Hochschulen in Sachsen und der Sächsischen Staatsregierung

      Laufzeit

      2003 - 2010

      Allgemeine Ziele

      Planungssicherheit bei gleichzeitig notwendigem Personalabbau (Präambel); keine über die Vereinbarung hinausgehenden Kürzungen während der Laufzeit (1)

      Allgemeine

      Strukturentwicklung

      Strukturänderungen sollen Zukunftssicherheit gewährleisten und Effizienz erhöhen. Konzentration auf Kernbereiche dient der Weiterentwicklung der Hochschulstruktur in Sachsen (Präambel); die Hochschulen definieren diese Kernbereiche (2); Konzentration von Betriebseinheiten und wissenschaftlichen Einrichtungen (2); in der Anlage sind wesentliche Strukturentscheidungen bezüglich z.B. der Zusammenlegung von Studiengängen enthalten (Anlage 1)

      Qualität der Lehre

      Reformen in Lehre und Forschung (Präambel); Ausbau von Weiterbildungsangeboten (2); Erhöhung des Studierendenanteils der Fachhochschulen auf 30%

      Gleichstellung

      keine Aussagen enthalten

      Finanzierung

      feste Finanzzusagen für die Laufzeit, die jedoch insgesamt einen Stellenabbau um rund 10% bedeuten; zum Ausgleich Sonderzuweisungen für Bücher und Lockerung der Haushaltsvorschriften (gegenseitige Deckungsfähigkeit) der Hochschulen (1); Einführung leistungs- und belastungsorientierter Finanzierung ab 2005 (3); Abgesehen vom Stellenabbau wird den Hochschulen das Budget des Jahres 2004 bis 2010 garantiert, Lohnanpassungen werden vorgenommen (Anlage 2)

      Personal

      während der Laufzeit der Vereinbarung werden insgesamt 715 Stellen (rund 10% der Stellen) an sächsischen Hochschulen abgebaut (Anlage 2); 4% des Personals sind für Innovationsbereiche frei zu stellen; die Personalstruktur soll so auf befristete Verträge umgestellt werden, dass mit dem Ende der Laufzeit nochmals 300 Stellen aufgelöst oder umgeschichtet werden können (2)

      Kontrollmechanismen

      zum 31.12.2006 wird eine Evaluation der Vereinbarung vorgenommen (3)

      Verbindlichkeit

      die Vereinbarung steht unter Haushaltsvorbehalt und kann aus wichtigem Grund von beiden Seiten zum Jahresende gekündigt werden

      Unterzeichnende

      Prof. Dr. Georg Milbradt Ministerpräsident, Dr. Matthias Rößler Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, sowie die Rektoren aller sächsischen Hochschulen

      Quelle

      http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/Doku/SN_Pakt03.pdf

Zielvereinbarung (Modellprojekt) Technischen Universität Dresden

    Sachsen

    TU Dresden

     

    Zielvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und der Technischen Universität Dresden (TUD)

    Laufzeit

    Modellversuch von 2000 – 2004

    Voraussetzungen

    Grundlagen sind § 99 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHG) vom 11.06.1999, § 11 Haushaltsgesetz 1999/2000 vom 11.12.1998 und der Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages vom 07.06.2000

    Allgemeine Ziele

    im Ergebnis des Modellversuches ist beabsichtigt, die bisherige im wesentlichen outputunabhängige Mittelzuweisung zu einem leistungs- und ergebnisorientierten System der Selbststeuerung bei hoher Eigenverantwortung der Universität und ihrer Struktureinheiten weiterzuentwickeln. Bis dahin bleibt die Budgetbildung inputorientiert:

    Flexibilisierung der Stellenplanbindung, erweiterte Deckungsfähigkeit und Rücklagenbildung, die Möglichkeit der TU, Einnahmen zu erwirtschaften und zu behalten, Anpassung der Leistungsplanung bei hauswirtschaftlichen Sperren und Finanzierung kl. Baumaßnahmen aus eigenem Budget

    Allgemeine

    Strukturentwicklung

    keine Angaben

    Qualität der Lehre

    die Vereinbarung enthält keine inhaltlichen Aussagen

    Gleichstellung

    die Vereinbarung enthält keine inhaltlichen Aussagen

    Finanzierung

    für das gesamte Haushaltsjahr (2000): 336.694,8 TDM

    Personal

    keine Angaben

    Kontrollmechanismen

    jährlicher, semesterbezogener Kosten- und Leistungsbericht mit Darstellung der Zielplanungen sowie der erreichten Ergebnisse der TUD, umfassende Bewertung durch die TUD, Sachstand der Weiterentwicklung der Controlling-Bausteine, Gestaltung des Qualitätsmanagements, modellbedingte organisatorische Veränderungen, Veränderung hinsichtlich der Fach- und Ressourcenverantwortung, besondere Berücksichtigung findet der Qualitätsaspekt der erbrachten universitären Leistungen, nach drei Modelljahren erfolgt eine Evaluierung durch unabhängige Gutachter, die im Einvernehmen zwischen SMWK und TUD bestellt werden

    Verbindlichkeit

    sofern die TUD durch haushaltswirtschaftliche Sperren belastet werden muss, ist die Leistungsplanung zwischen SMWK und TUD im Einvernehmen anzupassen.

    Unterzeichnende

    Rektor und Kanzler für die TUD und Staatsminister für Wissenschaft und Kunst

    Quelle

    http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/Doku/SN_Uni_Dresden_ZVModell.pdf

Weitere Zielvereinbarungen und Hochschulverträge finden Sie auf: http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/vereinbarungen.htm


Stand: 25.05.2010
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