Sachsen |
Die Übersicht zu Zielvereinbarungen und Hochschulverträgen wird in dieser Form nicht mehr aktualisiert. Stattdessen werden alle abgeschlossenen vertragsförmigen Vereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen auf der Seite http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag2010.htm dokumentiert. Dort sind auch Verweise auf neuere Auswertungen zu finden. Die hier folgende grundsätzliche Darstellung und die Länderberichte behalten aber natürlich mit Stand Oktober 2004 bzw. Juni 2005 für die letzte Aktualisierung ihre Gültigkeit. |
Im Rahmen eines Modellversuches zur „ergebnisorientierten Selbststeuerung" wurde im Jahr 2000 zwischen der Landesregierung und der TU Dresden eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Inhalt dieser vier Jahre gültigen Vereinbarung war die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung und flexibler Bewirtschaftungsgrundsätze. Ende 2001 wurde dann ein Hochschulpakt („Konsens") entwickelt, der unter anderem Planungssicherheit für 10 Jahre, Stellenabbau, Umstrukturierungen und ein System der leistungsorientierten Mittelvergabe vorsah. Dieser Pakt scheiterte im März 2002 aufgrund der Ablehnung durch einige Hochschusenate. Im Herbst 2002 wurden – unter einer neuen Landesregierung – die Verhandlungen wieder aufgenommen. Inzwischen wurde dieser Pakt unterzeichnet. In diesem übernimmt die Landesregierung – bundesweit einmalig – die Verantwortung für die Folgen von Stelleneinsparungen und legt fest, welche Fächer geschlossen oder zusammengelegt werden müssen. Der Pakt gilt bis 2010 und sieht außerdem u.a. Stelleneinsparungen und eine leistungsorientierte Finanzierung der Hochschulen vor. Für das Jahr 2005 ist zunächst der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Land und einzelnen Hochschulen vorgesehen.
Sachsen |
alle Hochschulen |
Name |
Vereinbarung über die Entwicklung bis 2010 zwischen den Staatlichen Hochschulen in Sachsen und der Sächsischen Staatsregierung |
Laufzeit |
2003 - 2010 |
Allgemeine Ziele |
Planungssicherheit bei gleichzeitig notwendigem Personalabbau (Präambel); keine über die Vereinbarung hinausgehenden Kürzungen während der Laufzeit (1) |
Allgemeine Strukturentwicklung |
Strukturänderungen sollen Zukunftssicherheit gewährleisten und Effizienz erhöhen. Konzentration auf Kernbereiche dient der Weiterentwicklung der Hochschulstruktur in Sachsen (Präambel); die Hochschulen definieren diese Kernbereiche (2); Konzentration von Betriebseinheiten und wissenschaftlichen Einrichtungen (2); in der Anlage sind wesentliche Strukturentscheidungen bezüglich z.B. der Zusammenlegung von Studiengängen enthalten (Anlage 1) |
Qualität der Lehre |
Reformen in Lehre und Forschung (Präambel); Ausbau von Weiterbildungsangeboten (2); Erhöhung des Studierendenanteils der Fachhochschulen auf 30% |
Gleichstellung |
keine Aussagen enthalten |
Finanzierung |
feste Finanzzusagen für die Laufzeit, die jedoch insgesamt einen Stellenabbau um rund 10% bedeuten; zum Ausgleich Sonderzuweisungen für Bücher und Lockerung der Haushaltsvorschriften (gegenseitige Deckungsfähigkeit) der Hochschulen (1); Einführung leistungs- und belastungsorientierter Finanzierung ab 2005 (3); Abgesehen vom Stellenabbau wird den Hochschulen das Budget des Jahres 2004 bis 2010 garantiert, Lohnanpassungen werden vorgenommen (Anlage 2) |
Personal |
während der Laufzeit der Vereinbarung werden insgesamt 715 Stellen (rund 10% der Stellen) an sächsischen Hochschulen abgebaut (Anlage 2); 4% des Personals sind für Innovationsbereiche frei zu stellen; die Personalstruktur soll so auf befristete Verträge umgestellt werden, dass mit dem Ende der Laufzeit nochmals 300 Stellen aufgelöst oder umgeschichtet werden können (2) |
Kontrollmechanismen |
zum 31.12.2006 wird eine Evaluation der Vereinbarung vorgenommen (3) |
Verbindlichkeit |
die Vereinbarung steht unter Haushaltsvorbehalt und kann aus wichtigem Grund von beiden Seiten zum Jahresende gekündigt werden |
Unterzeichnende |
Prof. Dr. Georg Milbradt Ministerpräsident, Dr. Matthias Rößler Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, sowie die Rektoren aller sächsischen Hochschulen |
Quelle |
Sachsen |
TU Dresden |
Zielvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und der Technischen Universität Dresden (TUD) |
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Laufzeit |
Modellversuch von 2000 – 2004 |
Voraussetzungen |
Grundlagen sind § 99 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHG) vom 11.06.1999, § 11 Haushaltsgesetz 1999/2000 vom 11.12.1998 und der Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages vom 07.06.2000 |
Allgemeine Ziele |
im Ergebnis des Modellversuches ist beabsichtigt, die bisherige im wesentlichen outputunabhängige Mittelzuweisung zu einem leistungs- und ergebnisorientierten System der Selbststeuerung bei hoher Eigenverantwortung der Universität und ihrer Struktureinheiten weiterzuentwickeln. Bis dahin bleibt die Budgetbildung inputorientiert: Flexibilisierung der Stellenplanbindung, erweiterte Deckungsfähigkeit und Rücklagenbildung, die Möglichkeit der TU, Einnahmen zu erwirtschaften und zu behalten, Anpassung der Leistungsplanung bei hauswirtschaftlichen Sperren und Finanzierung kl. Baumaßnahmen aus eigenem Budget |
Allgemeine Strukturentwicklung |
keine Angaben |
Qualität der Lehre |
die Vereinbarung enthält keine inhaltlichen Aussagen |
Gleichstellung |
die Vereinbarung enthält keine inhaltlichen Aussagen |
Finanzierung |
für das gesamte Haushaltsjahr (2000): 336.694,8 TDM |
Personal |
keine Angaben |
Kontrollmechanismen |
jährlicher, semesterbezogener Kosten- und Leistungsbericht mit Darstellung der Zielplanungen sowie der erreichten Ergebnisse der TUD, umfassende Bewertung durch die TUD, Sachstand der Weiterentwicklung der Controlling-Bausteine, Gestaltung des Qualitätsmanagements, modellbedingte organisatorische Veränderungen, Veränderung hinsichtlich der Fach- und Ressourcenverantwortung, besondere Berücksichtigung findet der Qualitätsaspekt der erbrachten universitären Leistungen, nach drei Modelljahren erfolgt eine Evaluierung durch unabhängige Gutachter, die im Einvernehmen zwischen SMWK und TUD bestellt werden |
Verbindlichkeit |
sofern die TUD durch haushaltswirtschaftliche Sperren belastet werden muss, ist die Leistungsplanung zwischen SMWK und TUD im Einvernehmen anzupassen. |
Unterzeichnende |
Rektor und Kanzler für die TUD und Staatsminister für Wissenschaft und Kunst |
Quelle |
http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/Doku/SN_Uni_Dresden_ZVModell.pdf |
Weitere Zielvereinbarungen und Hochschulverträge finden Sie auf: http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/vereinbarungen.htm
Stand: 25.05.2010
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http://www.hof.uni-halle.de/
www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag.htm