Rheinland-Pfalz

 

Die Übersicht zu Zielvereinbarungen und Hochschulverträgen wird in dieser Form nicht mehr aktualisiert. 

Stattdessen werden alle abgeschlossenen vertragsförmigen Vereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen auf der Seite  http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag2010.htm dokumentiert. Dort sind auch Verweise auf neuere Auswertungen zu finden. 

Die hier folgende grundsätzliche Darstellung und die  Länderberichte behalten aber natürlich mit Stand Oktober 2004 bzw. Juni 2005 für die letzte Aktualisierung ihre Gültigkeit.

Die Basisfinanzierung der Hochschulen in Rheinland-Pfalz basiert auf leistungsorientierten Bemessungsmodellen. Daneben wurden auch bisher vom Ministerium punktuell Mittel zugewiesen, die der Profilbildung der Hochschulen dienen sollen. Im Rahmen einer ersten Zielvereinbarung mit der Uni Kaiserslautern wird diese Zuweisung erstmals anhand eines transparenten Verhandlungsprozesses ausgehandelt. Mit der Universität Mainz wurde in ihrer Funktion als Musikhochschule eine Zielvereinbarung zur langfristigen Weiterentwicklung der Musikausbildung geschlossen. Eine entsprechende Zielvereinbarung mit der Universität Mainz in ihrer Rolle als Kunsthochschule ist in Vorbereitung. Mit der Fachhochschule Koblenz wurde eine Zielvereinbarung zur Einführung eines grundständigen, berufsbegleitenden Fernstudienganges für Führungskräfte und Leitungspersonen in Tageseinrichtungen für Kinder geschlossen. Diese sind jedoch nicht veröffentlicht.

Rheinland-Pfalz

Universität Kaiserslautern

Name

Zielvereinbarung zur Profilbildung und strategischen Forschungsförderung. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz und Universität Kaiserslautern

Laufzeit

1.6.2003 bis 31.12.2007 (18.06.2003)

Allgemeine Ziele

Förderung einer international wettbewerbsfähigen Forschung (1); Profilbildung im Rahmen eines strategischen, transparenten, kontinuierlichen Prozesses; Weiterentwicklung wichtiger Forschungskompetenz, Identifizierung drittmittelfähiger Vorhaben, Vernetzung von Natur- und Ingenieurwissenschaften; Nachwuchsförderung; Internationalisierung (2); Ausbau einer Graduate School (3)

Allgemeine

Strukturentwicklung

Einrichtung extern evaluierter Forschungsschwerpunkte (3);

Qualität der Lehre

unter den 10 Kriterien für die Auswahl von Förderungswürdigen Forschungsprojekten heißt es: „9. Lehrrelevanz (z.B. neue Vorlesungen, Praktika) (Anhang)

Gleichstellung

keine Angaben

Finanzierung

Entwicklung eines Verfahrens zur sachgerechten Entscheidung über Forschungsanträge zusammen mit der „Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation" (2); Das Ministerium stellt 1,5 Mio. Euro jährlich als Finanzierungsvolumen zur Verfügung; die Graduate School wird zusätzlich mit 50.000 Euro pro Jahr unterstützt; die „Stiftung Rheinlan-Pfalz für Innovation" fördert zusätzlich Projekte mit bis zu 250.00 Euro. (4)

Personal

keine Angaben

Kontrollmechanismen

Universitätsleitung und Ministerium bewerten am Ende der Laufzeit gemeinsam das Verfahren und die Zielerreichung (3); ausführliche Berichtspflichten vereinbart, darunter jährlich ein Maßnahmen- und Ergebnisbericht an das Ministerium (5); qualitative Bewertungskriterien sind festgelegt (6)

Verbindlichkeit

ein Teil der Finanzzusagen steht unter Haushaltsvorbehalt, sonst verbindliche Vereinbarung

Unterzeichnende

Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner und Präsident der Universität Kaiserslautern, Prof. Dr. Helmut Schmidt

Quelle

http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/Doku/
RP_Uni_Kaiserslautern_ZVForsch03.pdf

Weitere Zielvereinbarungen und Hochschulverträge finden Sie auf: http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/vereinbarungen.htm


Stand: April 2003 * Aktualisiert: 25.05.2010
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