Nordrhein-Westfalen

 

Die Übersicht zu Zielvereinbarungen und Hochschulverträgen wird in dieser Form nicht mehr aktualisiert. 

Stattdessen werden alle abgeschlossenen vertragsförmigen Vereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen auf der Seite  http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag2010.htm dokumentiert. Dort sind auch Verweise auf neuere Auswertungen zu finden. 

Die hier folgende grundsätzliche Darstellung und die  Länderberichte behalten aber natürlich mit Stand Oktober 2004 bzw. Juni 2005 für die letzte Aktualisierung ihre Gültigkeit.

Der Qualitätspakt wurde 1999 zwischen dem Land und allen Hochschulen geschlossen, um anstelle eines unkoordinierten Sparprogramms über Stellenbesetzungssperren, Minderausgaben und Stellenstreichungen einen geordneten Umbau der Hochschulen zu ermöglichen. An die Stelle von über 1400 zur Auflösung vorgesehenen Stellen (kw-Vermerk) trat die Verpflichtung der Hochschulen, über 10 Jahre 2000 Stellen abzubauen; dafür wurde ihnen Planungssicherheit zugesagt und die Hälfte der eingesparten Finanzmittel für Sachinvestitionen verbleiben bei den Hochschulen.

Neben diesem Pakt wurden im Jahr 2002 Zielvereinbarungen abgeschlossen, die ausschließlich strategische Aussagen und zusätzliche Anreize, aber keine globalen Finanzvereinbarungen enthalten. Neben Hessen ist Nordrhein-Westfalen bisher das einzige Land, in dem solche „reinen Zielvereinbarungen" verwirklicht werden. Zur finanziellen Absicherung der Zielvereinbarungen hat das Land einen Innovationsfonds bereitgestellt, der aus den Einsparungen finanziert wird und 2003 30,7 Mio. € enthält.

Neben einer Grundfinanzierung von rund 3 Mrd. € im Jahr 2003 stehen den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen rund 250 Mio. € zur Verfügung, die formelgebunden nach Anzahl der Studierenden, Absolventen, Promotionen, Drittmittel und Förderprogramme für Frauen zugeteilt werden.

In Nordrhein-Westfalen wurden neben den allgemeinen Zielvereinbarungen auch spezielle etwa ausschließlich zur Studienreform oder zur Gleichstellung verabschiedet. Zum Teil wurden diese später in die allgemeinen Zielvereinbarungen integriert. Als Beispiel einer solchen spezifischen Zielvereinbarung wird hier – anstelle einer allgemeinen Zielvereinbarung einer FH – die spezielle Zielvereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit der FH Dortmund dokumentiert. NRW ist das einzige Land, in dem eine Evaluation der Zielvereinbarungen veröffentlicht wurde (Müller/Ziegele 2003). 

Im Frühjahr 2005 wurden mit den Hochschulen in NRW Folgevereinbarungen mit einer Laufzeit bis Ende 2006 abgeschlossen: http://www.mwf.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/zielvereinbarungen.html. [Diese werden in Kürze hier dokumentiert.]

  1. Qualitätspakt
  2. Nordrhein-Westfalen

    Alle Hochschulen

    Name

    Qualitätspakt (4.Juni 1999)

    Laufzeit

    2000-2009

    Voraussetzungen

    Bildung und Wissenschaft als Ecksteine für Zukunft, Erhalt demokratischer Gesellschaft, Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, Weiterentwicklung der leistungsstarken Wissenschaftslandschaft ist Aufgabe des Landes und de Hochschulen, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

    Allgemeine Ziele

    Beteiligung der Hochschulen an Haushaltskonsolidierung des Landes durch Stellenabbau, hohes Maß an Autonomie für Hochschulen, Planungssicherheit für Hochschulen auf Haushaltsgrundlage des Jahres 1999, Besoldungs- und Tarifanpassungen im Personalbereich werden verstärkt berücksichtigt

    Allgemeine

    Strukturentwicklung

    die Hochschulen entwickeln auf der Basis der ihnen vorgegebenen Orientierungsgrößen Strukturvorstellungen, die dem von der Ministerin für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung berufenen Expertenrat vorgelegt werden, dessen Empfehlungen ersetzen die in anderen Bereichen von der Landesregierung veranlassten Organisationsuntersuchungen, die Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenzen nehmen an den Sitzungen des Expertenrats mit beratender Stimme teil

    Umsetzung

    Hochschulen sind von Restriktionen im Haushaltsvollzug wie globaler Minderausgaben und Stellenbesetzungssperren zumindest für Zeitraum 2000 bis einschließlich 2004 ausgenommen

    Qualität der Lehre

    keine Angaben

    Gleichstellung

    keine Angaben

    Finanzierung

    Einrichtung eines Innovationsfonds – Steigerung des Investitionsumfangs um bis zu 100 Mio. DM – Deckung durch Stellenreduzierung (1 Stelle = 100.000 DM) – bei Nichtdeckung können 40 Mio. DM vorfinanziert werden (ab 2001 Hochschulzuweisung durch Expertenrat „nach Kriterien, die unter angemessener Beteiligung der Hochschulen entwickelt werden")

    Personal

    Abbau im Vertragszeitraum von 2.000 wissenschaftl. und nichtwissenschaftl. Personalstellen, 40% der Stellen bis 2003 abbauen, die restlichen Stellen bis 2009, Verteilung des Personalabbaus: 1.784 Stellen an den 15 Universitäten (ohne Medizinische Einrichtungen), 216 an den 12 Fachhochschulen

    Kontrollmechanismen

    anhand Orientierungsgrößen entwickelte Strukturvorstellungen müssen (durch Ministerium berufenen) Expertenrat vorgelegt werden, dessen Empfehlungen ersetzen Organisationsuntersuchungen, Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz nehmen mit beratender Stimme an Sitzungen des Expertenrats teil

    Verbindlichkeit

    keine Angaben

    Unterzeichnende

    keine Angaben

    Quelle

    http://www.mwf.nrw.de/Ministerium/
    Wissenschafts_Forschungspolitik/Qualitaetspakt/Qualitaetspakt.html

Universität Bielefeld

    NRW

    Universität Bielefeld

    Name

    Zielvereinbarung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Universität Bielefeld

    Laufzeit

    2002 – 2004

    Voraussetzungen

    Qualitätspakt und der Querschnittuntersuchung durch den Expertenrat

    Allgemeine Ziele

    Profilbildung in der Forschung unter Benennung von Themen und Gebieten, auf denen eine erreichte Spitzenstellung ausgebaut oder künftig eine Spitzenstellung erreicht werden soll, Studienreform mit dem Ziel, durch besser strukturierte Studiengänge zu verkürzten Studienzeiten und zu höheren Studienerfolgsquoten zu gelangen, Umstellung der Studienangebote auf das Modell gestufter Bachelor- und Master-Studiengänge, Verbesserte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gewinnung von jungen Spitzenkräften auch im Ausland, Ausbau der wissenschaftlichen Weiterbildung als Beitrag der Hochschulen zur Ermöglichung von lebenslangem Lernen, Weiterentwicklung der Internationalisierungsstrategie in Lehre und Forschung als notwendiger Bestandteil der Hochschulentwicklungsplanung, Hochschulweite Nutzung Neuer Medien als ein entscheidendes Kriterium für die Zukunftsfähigkeit von Lehre und Forschung, "Interdisziplinarität" zielt darauf, die Leistungsfähigkeit der wissenschaftlichen Disziplinen für die Bearbeitung komplexer Problemfelder über die Grenzen der Disziplinen hinaus zu steigern

    Allgemeine

    Strukturentwicklung

    Einnahme eines möglichst günstigen Platzes im nationalen wie im internationalen Wettbewerb, Auf- und Ausbau einzelner Schwerpunktfelder (Genomforschung/ Bioinformatik/ Strukturbiochemie/ Nanowissenschaften), Ausbau des Zentrums für Biotechnologie, Aufbau eines Kompetenzzentrums für bakterielle Genomforschung, Einrichtung des SFB 613 „Physik von Einzelmolekülprozessen und molekularer Erkennung in organischen Systemen", weiterer Ausbau des Studienangebotes, Schwerpunkt „Public Unterstanding of Science, Technology and Humanities/Öffentliche Verständigung über Wissenschaft und Technologie" (PUSH), Ausbau der Medienwissenschaften, Ausbau von Politikwissenschaft

    Gleichstellung

    Verbesserung der Chancen für Frauen in allen Bereichen der Wissenschaft als Beitrag zur Qualitätssicherung, Leistungssteigerung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten, Abbau von Benachteiligungen sowie die Schaffung gleicher Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen, konkrete Ziel- und Zeitvorgaben, Frauenanteil von Professuren bis 2005 auf 20% erhöhen, Fakultäten, in denen der Anteil der Studentinnen unter 30% liegt, richten ein auf Schülerinnen bezogenes Beratungsangebot ein; insbesondere in den Fakultäten, in denen der Frauenanteil bei den Absolventen um mehr als 20% unter dem Frauenanteil an den Anfängerinnen und Anfängern liegt, sollen regelmäßig Tutorien für Studentinnen angeboten werden; diese sind von Frauen zu betreuen, die Universität wirkt darauf hin, daß 50% der zur Verfügung stehenden Promotionsstipendien an Frauen vergeben werden, sofern ausreichend Bewerberinnen mit gleicher Qualifikation/ Förderungswürdigkeit zur Verfügung stehen, Einwerbung von Personal-, Sach- und Forschungsmitteln, Frauen- und Geschlechterstudien werden in die Lehrangebote einbezogen, Frauenstudieninitiativen unterstützt. Integration von Erfolgen der Gleichstellung in die Parameter der internen Finanzverteilung

    Qualität der Lehre

    Qualitätssicherung in Lehre und Forschung als Voraussetzung für herausragend hohe Leistungen in der akademischen Ausbildung und der wissenschaftlichen Forschung, Reform der Lehrerausbildung mit Auswirkungen auf die gesamte Ausbildungsstruktur

    Finanzierung

    für die Nachbesetzung der Professuren:

    im Jahr 2002 € 1.173.600, im Jahr 2003 € 692.100

    im Jahr 2004 € 571.800 aus dem Innovationsfond

    für Strukturvorhaben :

    im Jahr 2002 € 210.700, im Jahr 2003 € 692.200

    im Jahr 2004 € 812.500 aus dem Innovationsfond

    Kontrollmechanismen

    Einführung von geeigneten Mechanismen eines wirksamen Controlling als Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung, die Universität Bielefeld wird dem Ministerium bis zum 31. 12. 2003 einen Zwischenbericht über den Stand der vereinbarten Vorhaben vorlegen

    Verbindlichkeit

    keine Angaben

    Unterzeichnende

    keine Angaben

    Quelle

    http://www.mwf.nrw.de/Ministerium/
    Wissenschafts_Forschungspolitik/zielvereinbarungen/uni_bielefeld.pdf

Zielvereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit FH Dortmund

    NRW

    Fachhochschule Bielefeld

    Name

    Zielvereinbarung (zur Förderung der Chancengleichheit) zwischen dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Fachhochschule Dortmund

    Laufzeit

    2002 – 2003

    Voraussetzungen

    keine Angaben

    Allgemeine Ziele

    kontinuierliche Erhöhung des Anteils weiblicher Studierender in den technischen Fachbereichen Elektrische Energietechnik, Maschinenbau und Nachrichtentechnik, der derzeit bei 8 % liegt, Veranstaltungen zu Berufs- und Tätigkeitsbereichen - "Ingenieurinnen berichten", Aufbau spezieller Beratungsangebote wie z. B. Bewerbungstraining, Aufbau einer Praktikumsbörse, Durchführung von turnusmäßig stattfindenden Symposien, wie "Frauen bauen Autos", unter Beteiligung weiblicher Führungskräfte als Identifikationsmöglichkeit für weibliche Studierende, Verstetigung der Bereiche "Einwerbung" und "Begleitung" für das Frauenprojektlabor, organisatorische Begleitung von Projekttagen für Schülerinnen, Organisation von Technik-Schnupper-Tagen in Firmen in Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Stärkung der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft für Studierende aller Fachbereiche, Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren werden außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen oder in den Schulferien gebündelt und unterstützt

    Allgemeine

    Strukturentwicklung

    keine Angaben

    Qualität der Lehre

    keine Angaben

    Gleichstellung

    Gleichstellung von Frauen und Männern hat die Fachhochschule Dortmund Aktivitäten zur Gewinnung, Begleitung und Vorbereitung in den Berufseinstieg für Studentinnen in Fachbereichen mit einem Anteil weiblicher Studierender unter 50% entwickelt, dies betrifft insbesondere die technischen Fachbereiche, Einrichtung eines Frauenprojektlabor, basierend auf einem pädagogischen und räumlichen Konzept, welches Studentinnen im Studienverlauf kontinuierlich unterstützt und ihnen die Möglichkeit eröffnet, eine eigenständige kreative technische Arbeit zu entwickeln, Darüber hinaus dient das Frauenprojektlabor als Anlaufstelle für interessierte Schülerinnen und Studienbewerberinnen sowie zur Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen, das Frauenprojektlabor wird von einer Ingenieurin geleitet, 67 Schülerinnen sind integriert, Arbeitsgemeinschaften, Zusammenarbeit mit Mentorinnen, z. B. bei der Ausarbeitung von Facharbeiten, kontinuierliche Unterstützung von Schülerinnen im technischen Bereich, andere Speziallabors stehen zur Verfügung, Monatliche Treffen der Mentorinnen dienen dem gegenseitigen Austausch, der Schulung sowie der Weiterentwicklung bestehender Versuche, wöchentlich werden verschiedene Schülerinnen-Projekte unter Mitwirkung der Mentorinnen im Frauenprojektlabor angeboten, enge Kooperationen mit Einrichtungen wie dem Zentrum zur beruflichen Förderung von Frauen oder dem Dortmunder Forum Frauen und Wirtschaft e.V., Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft, Begleitung weiblicher Studierender

    Finanzierung

    die Fachhochschule Dortmund stellt jährlich 5 % der insgesamt geschöpften Mittel für Vorhaben in gleichstellungspolitischem Kontext bereit, das Land stellt aus dem Innovationsfonds jährlich 70.000 € bereit

    Kontrollmechanismen

    die Fachhochschule Dortmund legt dem Ministerium bis zum 01.03.2004 einen Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Durchführung der Zielvereinbarung vor, sie berichtet darüber hinaus bis zum 01.07.2003 über den Stand der bisherigen Arbeiten, Kriterien zur Beurteilung der Zielerreichung sind: der prozentuale Anteil weiblicher Studierender in den technischen Fachbereichen der Fachhochschule Dortmund, die durchgeführten Veranstaltungen "Ingenieurinnen berichten", die entwickelten Beratungsangebote, die eingerichtete Praktikumsbörse, die turnusmäßig durchgeführten Symposien, die in den Bereichen "Einwerbung" und "Begleitung" durchgeführten Maßnahmen des Frauenprojektlabors, die durchgeführten Projekttage für Schülerinnen, die durchgeführten Technik-Schnupper-Tagen, die seitens der Studentinnen und Studenten mit Kindern in Anspruch genommenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten

    Verbindlichkeit

    keine Angaben

    Unterzeichnende

    Fachhochschule Dortmund und Staatssekretär des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Quelle

    http://www.mwf.nrw.de/Ministerium/
    Wissenschafts_Forschungspolitik/
    zielvereinbarungen/fh_dortmund_frauenfoerderung.pdf

Zielvereinbarung Sporthochschule Köln

NRW

Sporthochschule (DSHK) Köln

 

Zielvereinbarung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Sporthochschule Köln

Laufzeit

2002 – 2004

Voraussetzungen

Grundlage ist der Innovationspakt und das Expertenratsverfahren von 2001

Allgemeine Ziele

Einrichtung von vier Kompetenzzentren: Kompetenzzentrum für Präventive Dopingforschung, Kompetenzzentrum für Nachhaltige Sportentwicklung, Kompetenzzentrum für Gesundheit, Kompetenzzentrum für Leistungsdiagnostik, neue Kooperationsformen der Forschung sowie teilweise auch Transferaufgaben und Beratungsleistungen für den Sport allgemein, Forschungsschwerpunkte werden aktualisiert bzw. neu aufgebaut, neue Positionierung der DSHK im internationalen Vergleich, Strukturen der Sportlehrerausbildung sollen verändert sowie neue Studienangebote im Alterssport und in der Weiterbildung aufgebaut werden, letztere in Zusammenarbeit mit Südostasien, Einführung von gestuften Studiengängen zur Ablösung der bisherigen Diplomstudiengänge, Einrichtung von zwei- bis viersemestrigen Masterstudiengängen sowie einem englischsprachigen Masterstudiengang "Business Administration in Sports", Initiativen auf dem Gebiet Neue Medien/Multimedia, die sich auf die Nutzung, Erforschung und Weiterbildung beziehen

Allgemeine

Strukturentwicklung

im Rahmen der Kompetenzzentren Graduate Schools einzurichten, weiterhin sollen möglichst auch bauliche und ausstattungsbezogene Verbesserungen für die beteiligten Institute und Lehrstühle erreicht werden

Qualität der Lehre

Aufbau eines neuen IuK-Technologiezentrums mit dem Ziel der Verbesserung der universitären Lehre und der Weiterbildung, kontinuierliche Evaluation und Optimierung der bestehenden Studien- und Prüfungsordnungen und Etablierung entsprechender Organisations-strukturen, Akkreditierung der bis 2006 entwickelten gestuften Studiengänge sowie des neu eingeführten Weiterbildungsstudiengangs „Master in Business Administration in Sports" (Arbeitstitel), Verstetigung von Tutorien und deren Etatisierung, Durchführung einer internen/externen Evaluation der Lehre, Einführung eines Studienberatungssystems, Förderung der didaktischen Kompetenz des wissenschaftlichen Nachwuchses, über diese Maßnahmen wird eine gesonderte Zielvereinbarung mit dem MSWF abgeschlossen

Gleichstellung

Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Hochschule fördern, Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung von Frauen, zur Steigerung des Frauenanteils und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Familie und Wissenschaftskarriere ergriffen, insbesondere wird die DSHK bei der Aufstellung des jährlichen Haushalts - neben anderen Kriterien - die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags berücksichtigen, eine Personalentwicklungsstrategie zur Steigerung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre erarbeiten, wobei

speziell die Förderung des weiblichen Nachwuchses im Zentrum steht sowie die Frauen- und Geschlechterforschung stärken

Finanzierung

die DSHK stellt eine Anschubfinanzierung zum Aufbau der Kompetenzzentren von jährlich bis zu 255.000 € bereit. Jährlich bis zu 25.000 € für Graduiertenkolleg „Bewegung und Alter", mindestens 25.000 € für eine Marktanalyse/Machbarkeitsstudie, zur Unterstützung der Ausstattung der Berufungs- und Bleibeverhandlungen bei der Nachbesetzung der Professuren:

im Jahr 2002 € 192.800, im Jahr 2003 € 113.700

im Jahr 2004 € 93.900 aus dem Innovationsfond, für Strukturvorhaben € 35.400.000 aus dem Innovationsfond, im Rahmen der Verteilung dieses Anteils des Innovationsfonds für Strukturvorhaben werden der Deutschen Sporthochschule Köln folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt:

im Jahr 2002 € 34.600, im Jahr 2003 € 113.700, im Jahr 2004 € 133.500, die vorstehenden Ressourcen unterstützen, ausgehend von den entsprechenden Empfehlungen des Expertenrates, vorwiegend das Kompetenzzentrum präventive Dopingforschung, MSWF unterstützt die DSHK bei der Ausstattung des digitalen Medienzentrum mit Mitteln im Umfang von 100.000 €

Personal

2002 wird eine freie Professur für den Bereich Präventive Dopingforschung bereitgestellt und entsprechend personell ausgestattet, die DSHK strebt an, innerhalb der nächsten drei Jahre eine Professur für Sportstättenplanung, -bau und –betrieb einzurichten und entsprechend personell auszustatten, dies soll vorzugsweise durch Einrichtung einer Stiftungsprofessur erfolgen, eine C4-Professur, eine A13/14-Stelle, eine BAT- Stelle sowie zwei ½ Sekretärinnenstellen für den Studiengang „Alterssport" werden in die DSHK verlagert, Umwandlung von Dauerstellen in der sportpraktischen Lehre in Qualifikationsstellen mit sportpraktischer und sportwissenschaftlicher Doppelqualifikation

Kontrollmechanismen

jährliche Berichtspflicht über die Erreichung der Ziele, regelmäßige, wechselseitige Überprüfungen der Leistungsziele durch die Vertragspartner durch ausgeprägtes Controlling auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung

Verbindlichkeit

Keine Angaben

Unterzeichnende

Staatssekretär des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln

Quelle

http://www.mwf.nrw.de/Ministerium/
Wissenschafts_Forschungspolitik/zielvereinbarungen/dsh_koeln.pdf

Weitere Zielvereinbarungen und Hochschulverträge finden Sie auf: http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/vereinbarungen.htm


Stand:  25.05.2010
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