Hamburg

 

Die Übersicht zu Zielvereinbarungen und Hochschulverträgen wird in dieser Form nicht mehr aktualisiert. 

Stattdessen werden alle abgeschlossenen vertragsförmigen Vereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen auf der Seite  http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag2010.htm dokumentiert. Dort sind auch Verweise auf neuere Auswertungen zu finden. 

Die hier folgende grundsätzliche Darstellung und die  Länderberichte behalten aber natürlich mit Stand Oktober 2004 bzw. Juni 2005 für die letzte Aktualisierung ihre Gültigkeit.

In Hamburg werden seit 1999 Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) mit den Hochschulen abgeschlossen. Der erste Durchlauf wurde als Testphase verstanden und das Konzept für das Jahr 2002 präzisiert. Dabei wurden die Vereinbarungen wesentlich kürzer gestaltet und zahlreiche Teilziele nicht mehr in die Vereinbarungen aufgenommen. Ziel der Modernisierung war es, die Quantifizierbarkeit und Messbarkeit der Vereinbarungen sicherzustellen, da sich die bisherigen ZLV in wesentlichen Teilen auf dem Niveau von Absichtsbekundungen bewegten, die Erreichung der vereinbarten Ziele jedoch nicht überprüfbar waren. Zudem soll mit den neuen ZLV 2002 im Zuge der stärkeren Autonomisierung der Hochschulen der staatliche Steuerungsanspruch auf eine strategische Zielsteuerung (d.h. möglichst keine Maßnahmen) begrenzt werden.

Die Verträge von 2002 wurden für 2003 fortgeschrieben. Gleichzeitig wurde ein Modell der leistungs- und belastungsorientierten Mittelvergabe entwickelt, das in Zukunft Bestandteil der Hochschulverträge sein soll. In einem 2002 zusätzlich verabschiedeten Qualitätspakt verpflichten sich die Hochschulen zur Mitarbeit bei umfassenden Strukturreformen, wogegen ihnen bis 2005 finanzielle Planungssicherheit auf dem Kaufkraftniveau von 2002 zugesichert wird.

Im November 2004 wurden Verträge für 2005 unterzeichnet. Diese können unter http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/wissenschaft-gesundheit/service/downloads/ziel-und-leistungsvereinbarungen/ abgerufen werden und werden hier sobald wie möglich eingearbeitet.

Zukunftspakt

    Hamburg

    alle Hochschulen

    Name

    Zukunftspakt „Qualität und Innovation" (17.05.2002)

    Laufzeit

    2002-2005

    Voraussetzungen

    zentrale perspektivische Bedeutung von Hochschulen bei Standortsicherung – durch Forschung und Lehre wie auch als Impulsgeber für Innovationen, Bereitschaft der Hochschulen „zu erheblichen strukturellen Reformen" sowie finanziellen Umschichtungen zwischen Hochschultypen

    Allgemeine Ziele

    hochschulübergreifender Strukturreformprozess – Stadt garantiert zukünftig finanzielle/gesetzliche Rahmenbedingungen, Hochschulen betreiben erforderliche Reformen im Rahmen der Zuständigkeiten, Vorbereitung auf Herausforderungen des nationalen und internationalen Bildungswettbewerbs, Verbesserung von Qualität und Innovationsfähigkeit in Forschung und Lehre, Gutachten über Hamburger Wissenschaftslandschaft durch externe Expertenkommission unter Beachtung von Prämissen (§2) mit Aussagen zu den Fragekomplexen:

    strukturelle und inhaltliche Profil- und Schwerpunktüberprüfung,

    Auswirkungen auf bereitzustellende Studienkapazitäten, finanzielle Auswirkungen der Struktur und Kapazitätsveränderungen

    Umsetzung

    Gutachtenerstellung bis 30.11.2002 – Ergebnisse bilden Grundlage für perspektivische Ausrichtung von Aufgabenfeldern und Strukturen der Hochschulen,

    Umsetzung der Ergebnisse unter Beteiligung der Hochschulen

    Qualität der Lehre

    keine weiteren Angaben

    Gleichstellung

    keine Angaben

    Finanzierung

    Aufhebung der Unterfinanzierung im Sach- und Stellenhaushalt einzelner Hochschulen, Planungssicherheit für 2003-2005 auf Kaufkraftniveau des Hauhaltes des Jahres 2002

    Personal

    keine Angaben

    Kontrollmechanismen

    keine Angaben

    Verbindlichkeit

    keine weiteren Angaben

    Unterzeichnende

    Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung, Präses der Finanzbehörde, Universität Hamburg, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Technische Universität HWP, Hamburger Universität für Wissenschaft und Politik, Hochschule für Musik und Theater, Hochschule für bildende Künste

    Quelle

    http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/Doku/HH_Pakt02.pdf 

Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH)

    Hamburg

    Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH)

    Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH)

    Name

    Ziel- und Leistungsvereinbarung 2002

    Ziel- und Leistungsvereinbarung 2004

    Laufzeit

    ein Jahr; Projekte mit mehrjähriger Dauer werden durch folgende Ziel- und Leistungsvereinbarungen fortgeschrieben

    ein Jahr, Fortschreibung für 2005 vorgesehen (1.2)

    Voraussetzungen

    die Hochschulen sollen trotz engem finanziellem Spielraum zukunftsorientierte Ausbildung und exzellente Forschungsbedingungen gewährleisten

    Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen von 17. Juni 2003 und Hochschulmodernisierungsgesetz vom 27. Mai 2003 (1.1)

    Allgemeine Ziele

    Gewährleistung finanzieller Grundversorgung für Erfüllung der Hochschulaufgaben – mehrjährige Planungssicherheit, für die Zukunft soll ein neues Steuerungsinstrumentarium entwickelt werden, dass ein Grundbudget, ein Leistungsbudget und ein Innovationsbudget vorsieht und messbare strategische Leistungen unterstützt, Bereitstellung von jährlich 1040 Studienplätzen für StudienanfängerInnen, Projekte zur Steigerung der Absolventenzahlen

    Ausrichtung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, Modularisierung und Leistungspunktsystem, Reform der Lehrerausbildung, Einrichtung eines Forschungsfonds, Ausbau von Innovations-, und Wissenstransfer, Bibliotheksentwicklung, Ausbau von Alumni- Industrie- und Wirtschaftskontakten, Weiterbildung und Internationalisierung

    Beseitigung hochschulübergreifender struktureller Defizite, Verzahnung von Hochschulen und Metropolregion, Qualitätssicherung und Innovation (1.1); Verstärkung von Kooperationen (2.3); Umstellung auf BA-/MA- Studiengänge bis WS 2009/2010, Modularisierung und ECTS (3.1); Studierendenauswahl in beschränkten Studiengängen ab WS 2004/2005 (3.2); Umsetzung des Hochschulmodernisierungsgesetztes (3.4); Reform der Lehrerausbildung (3.6); Entwicklung von Forschungsschwerpunkten (4); Ausbau von Alumni-Arbeit und Kooperationen (6); Bericht über die Weiterbildungsangebote (7); Internationalisierung durch Kooperationen, Betreuung ausländischer Studierender und Berufungen (8);

    Allgemeine

    Strukturentwicklung

    die Hochschule wird an der Entwicklung einer für März 2005 geplanten neuen Grundordnung weiterarbeiten und dabei insbesondere die Matrixstruktur und eine prozessorientierte Strukturierung der Verwaltung erörtern

    Verabschiedung von Grundordnung (2.1), Struktur- und Entwicklungsplänen (2.2); Ausbau der Bereiche Luftfahrt und Logistik (2.4)

    Qualität der Lehre

    Akkreditierung der BA-/MA-Studiengänge und Evaluation weiterer Studiengänge

    Sicherung der Studienerfolgsquote (3.2); Akkreditierung und Evaluation ausgewählter Studiengänge (3.3);

    Gleichstellung

    Beteiligung am Studienprogramm „Gender Studies", Aufbau eines „Women`s Competence Center" und Überarbeitung des Frauenförderplans von 1993

    „Die BWD fördert mit je 71 T € für die Jahre 2004 bis 2006 das Womens Competence Center der TUHH. Die TUHH verpflichtet sich, das WCC nach Beendigung der Förderung dauerhaft als Maßnahme der Frauenförderung einzurichten.." (3.5); Die Steigerung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal wird fortgesetzt sowie der gesetzliche Gleichstellungsauftrag weiterhin gefördert (9.1)

    Finanzierung

    die Hochschule erhält 54.580 T € für Betriebsausgaben und Investitionsmittel in Höhe von 2.020 T. €

    Mittel für Betriebsausgaben und Investitionen sind festgelegt (10)

    Personal

    Generationswechsel und Dienstrechtsreform sollen vorbereitet werden

    Langfristige Änderung der Personalstruktur auf Lehrkräfte mit höheren Lehrdeputaten; Vergabe von Leistungsbezügen (9)

    Kontrollmechanismen

    das Berichtswesen wird als zentrales Instrument des Controllings weiterentwickelt, es wird Transparenz über Zielereichung und Ressourcen hergestellt, im Rahmen des Finanzcontrollings wird über die wirtschaftliche Lage berichtet

    das Berichtswesen wird als zentrales Instrument des Controllings weiterentwickelt, die Zuweisungen für 2005 stehen unter dem Vorbehalt, dass die TUHH ihrer Berichtspflicht nachkommt; Weiterentwicklung des Berichtswesens (11)

    Verbindlichkeit

    die Vereinbarungen binden Hochschulen und Landesregierung und bieten damit eine verlässliche Planungsgrundlage

    keine Angaben

    Unterzeichnende

    Behörde für Wissenschaft und Forschung und Technische Universität Hamburg-Harburg

    Behörde für Wissenschaft und Forschung und, Senator Jörg Dräger;

    Technische Universität Hamburg-Harburg, Prof. Christian Nedeß

    Quelle

    http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/
    zv/Doku/HH_TU_ZV02.pdf
     

    http://fhh.hamburg.de/stadt/
    Aktuell/behoerden/wissenschaft-
    gesundheit/service/downloads/
    ziel-und-leistungsvereinbarungen/
    zlv-2004-tuhh-pdf,property=source.pdf

    Da die erste Generation von Ziel- und Leistungsvereinbarungen in Hamburg wesentlich detaillierter war, wird hier das Thema Gleichstellung aus der Vereinbarung von 1999
    ebenfalls dargestellt. Laut Senatsverwaltung sollen die neueren Zielvereinbarungen besser überprüfbar und klarer zu befolgen sein als die Dokumente von 1999:

Technische Universität Hamburg-Harburg 1999

    Hamburg

    Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH)

    Name

    Ziel- und Leistungsvereinbarung

    Laufzeit

    1999

    Gleichstellung

    Motivationssteigerung von Schülerinnen zu Aufnahme eines naturwissenschaftlich-technischen Studiums durch stärkere Werbung in Schulen, Kooperation mit 5 weiterführenden Schulen – Schülerinnen der 11. Klasse durch Vorträge, Projekte, Betreuung zu interessieren, spezielle Aktionen für Schülerinnen am Tag der offenen Tür sowie beim Schnupperstudium, Umsetzung Maßnahmen aus Modellversuch „Technik entdecken" und Evaluierung nach Durchführung, Institutionalisierung der Frauenförderung durch Einrichtung einer halben unbefristeten BAT II-Stelle als Unterstützung der Frauenbeauftragten, bei Relevanz für Frauenförderung Beteiligung der Frauenbeauftragten an Stellenbesetzungs-, Berufungsverfahren sowie Struktur- und Grundsatzentscheidungen, Aufbau von Vernetzungstrukturen und Kooperationsstrukturen für Ingenieurinnen auf internationaler und nationaler Ebene

    Quelle

    http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/Doku/HH_TU_ZV99.pdf

Hochschule für angewandte Wissenschaft Hamburg

    Hamburg

    Hochschule für angewandte Wissenschaft Hamburg

    Hochschule für angewandte Wissenschaft Hamburg

    Name

    Ziel- und Leistungsvereinbarung (17.05.2002)

    Ziel- und Leistungsvereinbarung 2004

    Laufzeit

    ein Jahr; Projekte mit mehrjähriger Dauer werden durch folgende Ziel- und Leistungsvereinbarungen fortgeschrieben

    ein Jahr, Fortschreibung für 2005 vorgesehen (1.2)

    Voraussetzungen

    die Hochschulen sollen trotz engem finanziellem Spielraum zukunftsorientierte Ausbildung und exzellente Forschungsbedingungen gewährleisten, Zielvereinbarungen sind ein zentrales Instrument der strategischen Steuerung der Hochschulen

    Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen von 17. Juni 2003 und Hochschulmodernisierungsgesetz vom 27. Mai 2003 (1.1)

    Allgemeine Ziele

    die Hochschule wird ein Leitbild und einen Verfahrensvorschlag für die strategische Entwicklung erarbeiten, dabei wird vor allem die Verbesserung der Fächerstruktur, die Suche nach Einsparmöglichkeiten, der Ausbau der Weiterbildung sowie die Entwicklung der Personalstruktur im Vordergrund stehen, außerdem werden Verfahren zur Zahlung von Leistungsbezügen entwickelt, es werden verstärkt Bachelor- und Masterstudiengänge sowie eine Leistungspunktesystem eingeführt, Forschung und Entwicklung werden durch einen Forschungsfonds und Maßnahmen zur Qualitätssicherung unterstützt, Beziehungen zu Alumni, Industrie und internationalen Partnern ausgebaut

    Beseitigung hochschulübergreifender struktureller Defizite, Verzahnung von Hochschulen und Metropolregion, Qualitätssicherung und Innovation; Vorbereitungen zur Umsetzung des Hochschulmodernisierungsgesetzes (1.1); Verstärkung von Kooperationen (2.4); ); Umstellung auf BA-/MA- Studiengänge bis WS 2009/2010, Modularisierung und ECTS (3.1); Festlegung der Anfängerkapazitäten und Studierendenauswahl in beschränkten Studiengängen ab WS 2004/2005 (3.1); Umsetzung des Hochschulmodernisierungsgesetztes (3.4); Beteiligung der HAW an der Gewerbelehrerausbildung (3.6) Ausbau von Alumni-Arbeit und Kooperationen (6); Bericht über die Weiterbildungsangebote (7); Internationalisierung durch Kooperationen, Betreuung ausländischer Studierender und Berufungen (8)

    Allgemeine

    Strukturentwicklung

    im Rahmen der Entwicklung einer neuen Grundordnung soll überprüft werden, ob die Fachbereiche weiter zentrale Organisationsstruktur bleiben sollen, es werden effiziente Verwaltungsstrukturen und neue Auswahlverfahren für Leitungsorgane entwickelt

    Verabschiedung von Grundordnung (2.1), Struktur- und Entwicklungsplänen (2.2);Bildung von fünf neu strukturierten Fakultäten (2.3)

    Qualität der Lehre

    die Studienberatung wird effektiv durchgeführt, Akkreditierungen und Evaluationen vorangetrieben und eine fächerübergreifende Rahmenprüfungsordnung entwickelt

    Sicherung der Studienerfolgsquote (3.2.3); Akkreditierung aller BA-/MA-Studiengänge (3.3.1);

    Gleichstellung

    Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Wissenschaft und Forschung und Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Spitzenpositionen der Wissenschaft, bis Ende 2003 wird ein Konzept für ein Teilzeitstudium entwickelt, die Hochschule beteiligt sich am hochschulübergreifenden Studiengang „Gender Studies", es wird eine angemessene Vertretung von Frauen auf allen Ebenen der wissenschaftlichen Ausbildung und Berufstätigkeit angestrebt, dazu wird eine Strategie „frauenfreundliche HAW" entwickelt, eine Kennzahl zur Frauenförderung bei der hochschulinternen Mittelverteilung eingesetzt, das Mentorin-Projekt fortgesetzt und Führungspositionen mit Frauen besetzt

    „An der HAW wird der in den Leitlinien des Senats vom 17.6.2003 vorgegebene verbindliche Entwicklungsauftrag Gender Mainstreaming einzuführen wie folgt auf-genommen: Gender Mainstreaming wird parallel zum Gleichstellungsauftrag in den Struktur- und Entwicklungsplan mit konkreten Projektvorgaben und Zielen aufge-nommen.

    Die HAW führt Pilotprojekte zur Unterstützung des Studienerfolges insbesondere von Frauen in technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen durch. Sie erhebt und bewertet geschlechterspezifische Daten zum Studienerfolg und zu Gründen des Studienabbruchs. Sie wird 2004 in diesem Bereich Maßnahmen ergreifen.

    Sämtliche Daten der HAW werden nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten erhoben und hinsichtlich der Gleichstellungszielvorgaben ausgewertet. Evaluationen werden ab 2004 geschlechtsdifferenziert durchgeführt. Gleichstellung ist ein Kriterium der zu erstellenden Qualitätsbewertungssatzungen." (3.5); Die Steigerung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal wird fortgesetzt sowie der gesetzliche Gleichstellungsauftrag weiterhin gefördert (9.1)

    Finanzierung

    für die staatliche Stellen- und Mittelzuweisung soll anstelle der Studienanfängerzahl die Absolventenzahl und die Erfolgsquote berücksichtigt werden, der HAW stehen Betriebsausgaben in Höhe von 57.666 T€, sowie Investitionsmittel in Höhe von 7.195T€ zur Verfügung, es wird Anlagenbuchhaltung und Inventarisierung eingeführt

    Vorbereitung einer auf drei Säulen beruhenden leistungsorientierten Budgetierung für 2005; Umsetzung der Strukturreform soll ab 2005 bei der Budgetierung berücksichtigt werden (1.3); Mittel für Betriebsausgaben und Investitionen sind festgelegt (10)

    Personal

    im zukünftigen Personalentwicklungskonzept wird vor allem der Mittelbau gefördert

    Ausrichtung der Personalstruktur auf die zukünftigen Fakultäten und Einführung von Leistungsbezügen (9.1); Umsetzung der Streichung von Professorenstellen im Rahmen des Konsolidierungsprogramms (10.4)

    Kontrollmechanismen

    das Berichtswesen wird als zentrales Instrument des Controllings weiterentwickelt, es wird Transparenz über die Zielereichung und die verwendeten Ressourcen hergestellt

    das Berichtswesen wird als zentrales Instrument des Controllings weiterentwickelt, die Zuweisungen für 2005 stehen unter dem Vorbehalt, dass die HAW ihrer Berichtspflicht nachkommt; Weiterentwicklung des Berichtswesens (11)

    Verbindlichkeit

    die Vereinbarungen binden Hochschulen und Landesregierung und bieten damit eine verlässliche Planungsgrundlage

    keine Angaben

    Unterzeichnende

    Behörde für Wissenschaft und Forschung und Fachhochschule Hamburg

    Behörde für Wissenschaft und Forschung und, Senator Jörg Dräger; Hochschule für angewandte Wissenschaft, Vizepräsidenten Prof. Ulrike Arens Azevedo und Prof. Claus-Dieter Wacker

    Quelle

    http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/
    zv/Doku/HH_HAW_ZV02.pdf

    http://fhh.hamburg.de/stadt/
    Aktuell/behoerden/wissenschaft-
    gesundheit/service/downloads/ziel-und-l
    eistungsvereinbarungen/zlv-2004-
    haw-pdf,property=source.pdf

Hochschule für Musik und Theater (HfMT)

Hamburg

Hochschule für Musik und Theater (HfMT)

Hochschule für Musik und Theater (HfMT)

Name

Ziel- und Leistungsvereinbarung 2002 (Juli 2002)

Ziel- und Leistungsvereinbarung 2004

Laufzeit

ein Jahr; Projekte mit mehrjähriger Dauer werden durch folgende Ziel- und Leistungsvereinbarungen fortgeschrieben

ein Jahr, Fortschreibung für 2005 vorgesehen (1.2)

Voraussetzungen

keine Angaben

Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen von 17. Juni 2003 und Hochschulmodernisierungsgesetz vom 27. Mai 2003 (1.1)

Allgemeine Ziele

Planungssicherheit, Bereitstellung von jährlich 120 Studienplätzen für StudienanfängerInnen, Qualitätssicherung in Lehre und Forschung, stärkere Profilbildung durch Akzentsetzung in Forschung und stärkerer Kooperation mit Hochschulen, Weiterentwicklung der Organisationsstruktur

Beseitigung hochschulübergreifender struktureller Defizite, Verzahnung von Hochschulen und Metropolregion, Qualitätssicherung und Innovation (1.1); Entwicklung von Kooperationen (2.4); Einführung eines BA-/MA-System auf der Basis einer Entscheidung der KMK zu den Kunsthochschulen (3.1); Umsetzung des Hochschulmodernisierungsgesetztes (3.4); Reform der Lehrerausbildung (3.6);Stärkung des Profils durch künstlerische Entwicklung und Forschung (4); Ausbau von Alumni-Arbeit und Kooperationen (6); Vorbereitung von Weiterbildungsangeboten (7); Internationalisierung durch Betreuung ausländischer Studierender und Berufungen (8);

Allgemeine

Strukturentwicklung

bis Ende März 2003 Leitbilderarbeitung für zukünftige Orientierung zur Profilgebung und Schwerpunksetzung (Zwischenbericht bis 31.12.2002), bis 30.11.2002 Vorlage konzeptioneller Vorschläge zur strategischen Entwicklung der Hochschule – Grundlage für künftige Zielvereinbarungsverhandlungen, Gründung der „Hamburger Innovation – Gesellschaft für Wissens, Technologie- und Innovationstransfer" zur Unterstützung des Wissenstransfers, Entscheidungen für strukturelle Neuorganisation unterhalb der Präsidiumsebene, Schaffung neuer Organisationseinheiten, Bauliche Maßnahmen – Unterstützung eines feststehenden Bauvorhabens durch Behörde, bis 31.12.2002 Vorlage einer Prioritätenliste für bauliche wie auch organisatorische Lösungen zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Hochschuleinrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Verabschiedung von Grundordnung (2.1), Struktur- und Entwicklungsplänen (2.2); Umstellung von sieben Fachbereichen auf eine Matrix-Struktur - bestehend aus Fächern und Studiendekanaten – mit maximal 12 Untereinheiten, Modularisierung und Einführung von Leistungspunkten bis Oktober 2009 (3.1); Einführung von zwei Master-Studiengängen (3.1);

Qualität der Lehre

Datenbereitstellung und Stellungnahme der Hochschule bis 31.08.2002 zu Umstellungsüberlegungen des Parameters „Studienanfänger im ersten Fachsemester" auf ergebnisorientierten Parameter der absoluten Zahl v. Absolventen sowie Verhältnis Absolventen und Anfänger, Bericht zum 30.09.2002 über Ziel Erhöhung der Zahl von Lehramtsstudierenden,

Beitrag der Hochschule zur hochschulübergreifenden Reform der LehrerInnenausbildung durch: Erarbeitung von Kerncuricula bis 31.10.2002, Vorschläge für inhaltliche Prioritäten in erster Ausbildungsphase wie auch für weitere Reformmaßnahmen bis 30.06.2002, Mitarbeit in zuständigen Sozietäten, im Zeitraum 2002-2006 Umstellung des Studienangebotes auf Bachelor- und Masterstudiengänge, Planung dafür 2002 vorlegen, insbesondere bei Bachelorstudiengängen Ausrichtung verstärkt berufsqualifizierend, berufsorientiert und international – Überführung in Masterstrukturen im WS 2002: Aufbaustudium Musiktherapie (2003 Akkreditierung einleiten), bis zum WS 2003: Aufbaustudium Kultur- und Medienmanagement (2004 Akkreditierung einleiten), Modularisierung des Studienangebotes, Einführung eines Leistungspunktesystems gemäß ECTS, bis 2004 Vorbereitung eines Registrierungssystems, in dem sich Studierende selbstverpflichtend zu studienbegleitenden Prüfungen anmelden können und deren Einlösung kontrolliert werden kann, Ausstellung eines „Diploma Supplement" für Absolventen – gibt Auskunft über erworbene Qualifikation, Studienniveau, Inhalte sowie Ziele des absolvierten Studienprogramms, Studienberatung intensivieren, stärkere Internationalisierung durch:

Forschungs- und Studienkooperationen mit Schwerpunkt baltischen Staaten, Sachstandsbericht bis 31.12.2002, Auswertung des Modellversuchs zur Verbesserung der Betreuung ausländischer Studenten – Beschluss eines Umsetzungskonzeptes im Hochschulsenat bis 10.04.2003, Nachweis der Einstufung ausländischer Studierender mit erstem Hochschulabschluss in Hauptstudien auf Basis des Zulassungsverfahrens zum WS 2002/03 bis zum 31.12.2002, Unterstützung von Auslandsaufenthalten Studierender und Lehrender durch verstärkte Beratung und Fremdsprachenförderung, befristetet Stellen zur Vertretung verstärkt durch ausländischen Gastwissenschaftlern besetzen, Evaluation einiger Diplomstudiengänge – bis zum 31.12.2002 Evangelische Kirchenmusik, bis zum 31.12.2003 Gesang, Lehrevaluation unter Einbezug der Studierenden – deren Beurteilungen sind getrennt zu werten, Qualitätssicherung durch „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens" bis Ende 2002

Sicherung der Studienerfolgsquote (3.2); Akkreditierung aller BA-/MA-Studiengänge, Evaluation ausgewählter Studiengänge (3.3);

Gleichstellung

angemessene Vertretung von Frauen auf allen Ebenen wissenschaftl. Ausbildung und Berufstätigkeit – in Fachrichtungen mit weniger als 50% Frauen im Lehrkörper jede zweite Neubesetzung durch Frauen mit gleichwertiger Qualifikation, Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung geschlechterrelevanter Aspekte zur Lehr-Lernsituation, Rahemenbedingungen für gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Hochschulgremien sichern, Beteiligung an Entwicklung, Einführung und Evaluation eines hochschulübergreifenden Studienprogramms „Gender Studies" – Überprüfung der Fachbereichsstudien- und –prüfungsordnungen für Integration eines Gender Angebotes

Erhöhung des Anteils von Frauen am künstlerisch-wissenschaftlichen Personal, sowie Beachtung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages (9.1) „Die HfbK wird die Chancengleichheit für Frauen mit dem Ziel einer angemessenen Vertretung auf allen Ebenen der künstlerisch-wissenschaftlichen Tätigkeit fördern: In Fachrichtungen, in deren Lehrkörper Frauen mit weniger als 50% repräsentiert sind, wird die HfbK bei gleichwertiger Qualifikation mindestens 50% der neu zu be-setzenden Stellen mit Frauen besetzen. Die HfbK wird die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in den Gremien der Hochschule schaffen." (9.3)

Finanzierung

10,824 Mio. € Betriebsausgaben – unter Berücksichtigung von Tarif- und Besoldungserhöhungen, 0,171 Mio. € Investitionsbudget – Verrechnung erfolgt bedarfsorientiert, Mittelbereitstellung durch Behörde für Beschaffung von Informations- und Kommunikations-Technik (IuK-Technik)– Verpflichtung der Hochschule zur Bereitstellung erforderlicher Infrastruktur (Räumlichkeiten und personelle Betreuung) – jeweils zum 31.03. eines Jahres (erstmalig 2003) Bestandsnachweis über IuK-Geräte, Zuweisung zentral veranschlagter Mittel bei Behörde erfolgen nach gesondert vorgesehenen Verfahren

Vorbereitung einer auf drei Säulen beruhenden leistungsorientierten Budgetierung für 2005; Umsetzung der Strukturreform soll ab 2005 bei der Budgetierung berücksichtigt werden (1.3); Mittel für Betriebsausgaben und Investitionen sind festgelegt (10)

Personal

Umsetzung der Personalstrukturreform – Schaffung gesetzlicher Grundlagen im ersten Halbjahr 2003, Mitarbeit an gemeinsamer Arbeitsgruppe, bis 03.2003 Entwicklung eines Personalstrukturplanes zur Umsetzung der Dienstrechtsreform unter den Gesichtspunkten: zukünftige Stellenstruktur, Kriterien und Verfahren für Leistungsbezüge, bis 30.09.2002 Konzepterstellung zur medientechnischen sowie mediendidaktischen Weiterbildung der Hochschulmitarbeitenden, Residenz- und Präsenzpflicht der Hochschullehrenden – Überprüfung bis zum 31.10.2002

langfristige Änderung der Personalstruktur auf Lehrkräfte mit höheren Lehrdeputaten; Vergabe von Leistungsbezügen, Einführung von Leistungsbezügen (9.1)

Kontrollmechanismen

vielfältige Dokumentationen zu inhaltlichen sowie strukturellen Umsetzungsvorschlägen wie auch Umsetzungen einzelner Vereinbarungsinhalte, Mitteilungen über wirtschaftliche Lage, Risiken und Wirtschaftsplanenentwicklungslisten zum Stand 30.06. wie auch 01.10., Mitteilungen bei sich abzeichnenden akuten Risiken und Finanzbedarfen, gemeinsame Weiterentwicklung beider Vertragspartner an Berichtswesen als Controllinginstrument

das Berichtswesen wird als zentrales Instrument des Controllings soll Transparenz über die Zielerreichung und die dafür verwendeten Ressourcen herstellen und entscheidungsrelevante Informationen für die Fortschreibung zur Verfügung stellen; zweimal im Jahr wird ein Wirtschaftsplanentwicklungsliste erstellt; Weiterentwicklung des Berichtswesens (11)

Verbindlichkeit

für beide Vertragspartner verbindliche Vereinbarung – bietet verlässliche Planungsgrundlage und für Hochschule finanzielle Sicherheit, in erster Hälfte 2002 beginnendes Verfahren einer Implementierung neuer Vereinbarungen für Zeitraum 2003-2005 – Kernelemente sind dabei outputorientiertes Grundbudget, leistungsabhängige und kennzahlengebundene Bestandteile sowie Innovationsbudge

Keine Angaben

Unterzeichnende

Behörde für Wissenschaft und Forschung, Hochschule für Musik und Theater

Behörde für Wissenschaft und Forschung und, Senator Jörg Dräger; Hochschule für Musik und Theater, Präsiden Prof. Hermann Raue

Quelle

 http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/
zv/Doku/HH_HfM_ZV02.pdf
 

http://fhh.hamburg.de/stadt/
Aktuell/behoerden/wissenschaft-gesundheit/
service/downloads/ziel-und-
leistungsvereinbarungen/zlv-2004
-hwp-pdf,property=source.pdf

Weitere Ziemvereinbarungen und Hochschulverträge finden Sie auf: http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/zv/vereinbarungen.htm 


Stand: 25.05.2010
HoF Wittenberg * Institut für Hochschulforschung
Collegienstraße 62 * 06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491/466-211 * Sekretariat: 03491/466-254 *  Telefax: 03491/466-255
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www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag.htm