Übersicht zu gesetzlichen Grundlagen der neuen Hochschulsteuerung

HoF Wittenberg – Insitut für Hochschulforschung hat seine Übersicht zu den landesgesetzlichen Grundlagen der vertraglichen Hochschulsteuerung und der leistungsorientierten Mittelverteilung wieder aktualisiert. Damit sind auch alle aktuellen Landeshochschulgesetze abrufbar.

In der Analyse sind jetzt das neue Hochschulgesetz in Sachsen-Anhalt sowie die Neufassungen der Gesetze in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen eingearbeitet.

Inzwischen hat sich eine Mehrheit von neun Ländern für eine relativ verbindliche Festlegung des Abschlusses von Zielvereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen entschieden. In vier weiteren Fällen handelt es sich um Kann- bzw. Soll-Bestimmungen (BB, RP, TH bzw. NW). Saarland nimmt insofern eine Sonderstellung ein als Zielvereinbarungen im Universitätsgesetz verbindlich festgeschrieben sind, im Fachhochschul- und im Musikhochschulgesetz auch nach der Überarbeitung von 2004 jedoch nur als Kann-Bestimmung aufgeführt sind. Sachsen sieht Zielvereinbarungen lediglich im Rahmen der befristeten Erprobung von Wettbewerbs- und Budgetierungsmodellen an einzelnen Hochschulen vor. Zur leistungsorientierten Mittelverteilung im Rahmen der staatlichen Finanzierung finden sich derzeit in 13 LHG explizite Ausführungen. Die entsprechenden Passagen werden in Übersichten dokumentiert und in den hochschulpolitischen Kontext eingeordnet.

Daneben können auch alle bisher abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zwischen Ländern einerseits und Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen andererseits abgerufen werden.

Die Dokumentation ist unter https://www.hof.uni-halle.de/steuerung/ abrufbar.

Rückfragen an: Dr. Anke Burkhardt ; 03491/466 151