Entwicklung der universitären Personalstruktur im Kontext der Föderalismusreform

Infolge der Föderalismusreform kam es zur Aufhebung bundesweiter gesetzlicher Grundlagen für eine einheitliche Personalstruktur. Die vergleichende Analyse zeigt, dass die Landeshochschulgesetze trotz gestärkter Länderkompetenzen große Übereinstimmungen aufweisen. Auch statistische Analysen ergaben, dass es nach 2006 zu keiner entscheidenden Zäsur kam. Aktuelle Stellenausschreibungen betonen verstärkt die Einheit von Forschung und Lehre.

Die Föderalismusreform eröffnete den einzelnen Bundesländern rechtliche Entscheidungsfreiräume. Zugleich waren sie, bedingt durch die demografische Entwicklung, den bevorstehenden doppelten Abiturientenjahrgang, die Bologna-Reform und die Forderung nach einer dem OECD-Durchschnitt entsprechenden Studierendenquote, mit neuen Leistungsanforderungen konfrontiert, ohne dass mit einer adäquaten Aufstockung der Hochschulhaushalte gerechnet werden konnte. Angesichts der Unterschiede zwischen den Ländern im Hinblick auf Haushaltslage, Hochschulpersonalausstattung, Betreuungsrelation, Abschneiden im Exzellenzwettbewerb und Hochschulzugangsentwicklung war zu erwarten, dass es nach Wegfall der bundesweit bindenden Regelungen durch das Hochschulrahmengesetz zu einer landesspezifischen Ausdifferenzierung der Beschäftigungs- und Karrieremodelle kommen würde.

Die innerhalb der Untersuchung ermittelten empirischen Befunde hinterlassen bezüglich des föderalen Erscheinungsbildes, wie es sich bis zum Jahr 2009 abzeichnete, insgesamt jedoch einen eher gegenteiligen Gesamteindruck. Weitgehend zeigt sich eine Angleichung der Länder oder zumindest eine in die gleiche Richtung verlaufende Entwicklung. Trotz gestärkter Länderkompetenzen weisen die mehrheitlich neu gefassten Landeshochschulgesetze in Grundsatzfragen eine große Übereinstimmung auf: Es wird im Prinzip an der Abgrenzung zwischen der selbständig forschenden und lehrenden Professorenschaft im Beamtenverhältnis und den angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im ‚Dienstleistungsmodus‘ festgehalten. Die Juniorprofessur hat sich zwar als eine der Habilitation gleichwertige Berufungsvoraussetzung durchgesetzt – allerdings, wegen der bis jetzt noch geringen Zahl von Juniorprofessuren (geschätzt auf aktuell max. 1.000), noch auf niedrigem Niveau. Dagegen fiel die Entscheidung für eine Einführung von ‚Lehr- bzw. Forschungsprofessuren‘ weniger einheitlich aus. Die Regelungsbandbreite reicht landesweit von einer unbefristeten Schwerpunktsetzung in der Lehre über Forschungsschwerpunkt mit zeitlicher Begrenzung bis hin zu expliziten Befristungen. Bei der Einführung neuer (lehrorientierter) Personalkategorien im Mitarbeiter/innenbereich waren die Länder indes zurückhaltender.

Die Befunde decken sich mit der Auswertung hochschulstatistischer Kennzahlen zur Entwicklung verschiedener Personalkategorien. In der Mehrzahl zeigt sich ein Homogenisierungstrend zwischen den Bundesländern. Heterogenisierung, d.h. eine Vertiefung von Unterschieden, stellt bisher die Ausnahme dar. Etwas häufiger sind Kennzahlen, für die keine eindeutige Tendenz zu identifizieren ist. Generell kam es nach 2006 im Ergebnis der quantitativ-statistischen Datenanalysen zu keiner entscheidenden Zäsur. Länderübergreifend bleibt es bei dem für das deutsche Universitätssystem charakteristischen ‚Flaschenhals‘ akademischer Karriere mit einem großen Anteil risikobehaftet und weisungsabhängig Beschäftigter unterhalb der Professur und einer relativ kleinen und anteilig rückläufigen Rate an dauerhaft und eigenverantwortlich tätigen Hochschullehrer/innen.

Für inhaltliche Fragen

Anja Franz |
Robert Schuster |
Doreen Trümpler |

Zitation

Anja Franz / Claudia Kieslich / Robert Schuster / Doreen Trümpler (2011): Entwicklung der universitären Personalstruktur im Kontext der Föderalismusreform (HoF-Arbeitsbericht 3/2011), unter Mitarbeit von Anke Burkhardt und Roland Bloch, Institut für Hochschulforschung (HoF), Halle-Wittenberg, 81 S., ISSN 1436-3550.

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