Rheinland-Pfalz

Die Basisfinanzierung der Hochschulen in Rheinland-Pfalz basiert auf leistungsorientierten Bemessungsmodellen. Daneben wurden auch bisher vom Ministerium punktuell Mittel zugewiesen, die der Profilbildung der Hochschulen dienen sollen. Im Rahmen einer ersten Zielvereinbarung mit der Uni Kaiserslautern wird diese Zuweisung erstmals anhand eines transparenten Verhandlungsprozesses ausgehandelt. Mit der Universität Mainz wurde in ihrer Funktion als Musikhochschule eine Zielvereinbarung zur langfristigen Weiterentwicklung der Musikausbildung geschlossen. Eine entsprechende Zielvereinbarung mit der Universität Mainz in ihrer Rolle als Kunsthochschule ist in Vorbereitung. Mit der Fachhochschule Koblenz wurde eine Zielvereinbarung zur Einführung eines grundständigen, berufsbegleitenden Fernstudienganges für Führungskräfte und Leitungspersonen in Tageseinrichtungen für Kinder geschlossen. Diese sind jedoch nicht veröffentlicht. Gegenwärtig sind Zielvereinbarungen zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 gültig. Diese sind jedoch nicht veröffentlicht.

Rheinland-Pfalz führte als erstes Bundesland 1991 die leistungsorientierte Mittelvergabe ein. Aktuell gültig ist das Mittelbemessungsmodell und Personalbemessungskonzept von 2005. Dieses weißt allen Hochschulen eine Grundausstattung von 20% und eine Zusatzausstattung von 80 % (Lehre 45%; Forschung 30% und wiss. Nachwuchs 5%) zu.

Jahr / Laufzeit Ort Hochschule Dokument Download letzte gültige Quelle*
2003-2007 Kaiserlautern Universität Kaiserlautern Zielvereinbarung Download
k.A. Koblenz Fachhochschule Koblenz Zielvereinbarung zur Einführung eines grundständigen, berufsbegleitenden Fernstudienganges für Führungskräfte und Leitungspersonen in Tageseinrichtungen für Kinder Nicht öffentlich
k.A. Mainz Universität Mainz Zielvereinbarung zur langfristigen Weiterentwicklung der Musikausbildung Nicht öffentlich

* (wird nicht aktualisiert)
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